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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 26/2024
Amtlicher Teil
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Baumgrabfeld auf dem Friedhof Rohrbach

Leider musste die Friedhofsverwaltung feststellen, dass wieder vermehrt Grabschmuck auf den Grabplätzen des Baumgrabfeldes abgestellt war. Wir möchten darauf hinweisen, dass dies nicht dem Gedanken eines Baumgrabfeldes entspricht und uns die Pflege erheblich erschwert. In der Friedhofssatzung ist geregelt, dass Grabschmuck (Figuren, Grablichter etc.) nur im Rahmen der Bestattung, an Gedenktagen und zu besonderen Anlässen (z.B. Geburtstage, Allerheiligen) abgelegt werden darf. Wir bitten, dies künftig zu beachten. Der vorhandene Grabschmuck wurde von uns an den Rand gestellt und kann von den Nutzungsberechtigten abgeholt werden.

Bei Fragen können Sie gerne Kontakt mit uns aufnehmen: Tel. 07276/501-129

Ihre Friedhofsverwaltung