Vollzug des Kommunalwahlgesetzes Rheinland-Pfalz und der Kommunalwahlordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung
hier: Einberufung von Ersatzpersonen in den Verbandsgemeinderat Herxheim für die Wahlperiode 2024/29
Andreas Ehmer hat sein Mandat als Ratsmitglied nicht angenommen.
Gemäß § 45 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz ist eine Ersatzperson einzuberufen.
Als nächster Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl unter den noch nicht berufenen Bewerbern aus der Wahlvorschlagsliste der Freien Wählergruppe (FWG) wurde Herr Christian Guth einberufen. Er hat das Mandat nicht angenommen. Alsdann wurde der nächste Bewerber Hans Trauth einberufen. Auch er hat das Mandat nicht angenommen. Als nächster Bewerber wurde
Michael Herrmann
einberufen. Herr Herrmann hat das Mandat angenommen.
Hiermit erfolgt die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung.