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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 26/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

über die Einberufung einer Ersatzperson in den Ortsgemeinderat Herxheim

Vollzug des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung in der derzeit gültigen Fassung

hier: Einberufung einer Ersatzperson in den Ortsgemeinderat Herxheim für die Wahlperiode 2024/29

Sven Koch hat aufgrund der Wahl zum Ortsbürgermeister sein Mandat im Ortsgemeinderat Herxheim nicht angenommen.

Gemäß § 45 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz ist eine Ersatzperson einzuberufen.

Als nächster Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl unter den noch nicht berufenen Bewerbern aus der Wahlvorschlagsliste der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) wurde

Andreas Zotz

Lehrgasse 30, 76863 Herxheim

einberufe. Herr Zotz hat das Mandat angenommen.

Weiterhin hat Matthias Detzel sein Mandat im Ortsgemeinderat Herxheim nicht angenommen.

Als nächster Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl unter den noch nicht berufenen Bewerbern aus der Wahlvorschlagsliste der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) wurde

Florian Metz

Hauptstraße 120, 76863 Herxheim-Hayna

einberufe. Herr Metz hat das Mandat angenommen.

Hiermit erfolgt die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung.

Herxheim, 25.06.2024
gez. Sven Koch
Ortsbürgermeister und Wahlleiter