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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 26/2025
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Öffentliche Bekanntmachung

der 1. Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Südliche Weinstraße

für das Jahr 2025 vom 17.06.2025

- Bekanntmachung vom 17.06.2025 -

Der Kreistag hat auf Grund der §§ 17 und 57 der Landkreisordnung (LKO) für Rheinland-Pfalz in Verbindung mit

§ 98 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung am 28.04.2025 folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier als Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 03.06.2025 hiermit bekannt gemacht wird.:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für

zinslose Kredite

von bisher 0 Euro auf 0 Euro

verzinste Kredite

von bisher 6.401.500 Euro auf 10.663.100 Euro

zusammen

von bisher 6.401.500 Euro auf 10.663.100 Euro.

§ 3 Eigenkapital

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt

(der Jahresabschluss 2023 ist noch nicht festgestellt, vorläufiges Ergebnis, noch ergebnisverändernde Buchungen erforderlich)

20.568.391,40 Euro

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt

(lt. Haushaltsplanung 2024)

9.979.091,40 Euro

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt

1.202.191,40 Euro

§ 4 Weitere Bestimmungen

Die übrigen Festsetzungen der Haushaltssatzung 2025 bleiben unverändert.

Landau in der Pfalz, den 17.06.2025
Kreisverwaltung Südliche Weinstrasse
gez.
Dietmar Seefeldt
Landrat

Hinweis:

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu der Festsetzung in

§ 2 der 1. Nachtragshaushaltssatzung ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

„1. Der in § 2 der 1. Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Südliche Weinstraße für das Haushaltsjahr 2025 festgesetzte Gesamtbetrag der verzinsten Investitionskredite wird in Höhe von 10.663.100 € genehmigt.

2. Die unter der vorstehenden Nr. 1 erteilte Genehmigung ergeht mit der Maßgabe, dass Investitionskredite nur für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen aufgenommen bzw. in Anspruch genommen werden dürfen, welche die dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit des Landkreises Südliche Weinstraße und dessen Eigenbetriebs nicht beeinträchtigen oder die Voraussetzungen für eine Ausnahme nach der W Nr. 4.1.3 zu § 103 GemO erfüllen.

Die zur Basishaushaltssatzung und zum Basishaushaltsplan des Landkreises Südliche Weinstraße für das Haushaltsjahr 2025 mit Verfügung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion vom 17.02.2025 (1140-0001#2025/0015-0382 Ref 21.0005 Haushaltsqenehmiqunq Landkreis Südliche Weinstraße) aufsichtsbehördlich getroffenen Entscheidungen und Ausführungen gelten uneingeschränkt fort, soweit diese zwischenzeitlich keine Erledigung gefunden haben bzw. in dieser Haushaltsverfügung nichts Abweichendes verfügt bzw. ausgeführt ist.“

Der Haushaltsplan liegt gemäß § 57 Landkreisordnung in Verbindung mit § 97 Gemeindeordnung

in der Zeit vom 26.06.2025 bis einschließlich 04.07.2025

im Dienstgebäude der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, An der Kreuzmühle 2, Raum 232, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Es wird um vorherige Anmeldung per Telefon oder E- Mail unter 06341 940 971 /-972 oder

christoph.stoeffler@suedliche-weinstrasse.de bzw. doreen.thomas@suedliche-weinstrasse.de gebeten.

Landau in der Pfalz, den 17.06.2025
Kreisverwaltung Südliche Weinstrasse
gez.
Dietmar Seefeldt
Landrat

[1]

Unzutreffendes streichen.

[2]

Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung.