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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 27/2024
Amtlicher Teil
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Straßenreinigung

Um unsere Straßen (und unser Ortsbild) sauber zu halten, muss jeder Grundstückseigentümer seine Aufgaben erfüllen. Die Zuständigkeit ist in den Straßenreinigungssatzungen der Ortsgemeinden Herxheim, Herxheimweyher, Insheim und Rohrbach geregelt. Danach obliegt die Straßenreinigungspflicht den Eigentümern und Besitzern der angrenzenden Grundstücke.

Die reinigungspflichtigen Personen müssen wöchentlich den Gehweg und die Parkbuchten kehren; für die Straße bis zur Mitte der Fahrbahn gilt dies nach Bedarf. Gras und Unkraut sind umweltfreundlich zu entfernen, damit keine Schäden am Gehweg entstehen. Straßenrinnen und -abfluss müssen freigehalten werden, damit das Niederschlagswasser ungehindert abfließen kann.

Das Säubern der Straße umfasst insbesondere die Beseitigung von Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut und sonstigem Unrat jeder Art, die Entfernung von Gegenständen, die nicht zur Straße gehören, die Säuberung der Straßenrinnen, Gräben und der Durchlässe.

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass es derjenige eine Ordnungswidrigkeit begeht, wer vorsätzlich oder fahrlässig seiner Straßenreinigungspflicht nicht nachkommt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Wir bitten um Durchführung der Straßenreinigung um das Ortsbild sauber zu halten.