1. Allgemeines
1.1 Form der Ehrung
Die Ortsgemeinde Rohrbach verleiht zur Ehrung verdienter Persönlichkeiten als Auszeichnung die Bürgermedaille. Die Medaille wird in 999/Feinsilber hergestellt.
1.2 Zweck der Ehrung
Die Ortsgemeinde Rohrbach ehrt Persönlichkeiten, die sich in herausragendem Maße um das Wohl und das Ansehen der Gemeinde und um das ihrer Bevölkerung besondere Verdienste erworben haben. Die Ehrung erfolgt für persönliche Leistungen und persönliches Engagement im sozialen, kulturellen, sportlichen, wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und ehrenamtlichen Bereich.
Für die Verleihung soll ein strenger Maßstab angelegt werden, um den Wert der Auszeichnung hervorzuheben.
2. Voraussetzung für die Verleihung
Die Bürgermedaillen werden an Persönlichkeiten verliehen, die mit ihren herausragenden Leistungen und ihrem großen persönlichen Engagement beispielhaft Bürgersinn und Leistungsbereitschaft bewiesen und dadurch besondere Verdienste um die Ortsgemeinde Rohrbach und um ihre Einwohner erworben haben oder die in sonstiger Weise eng mit der Gemeinde verbunden sind.
Für die Verleihung kommen neben den allgemeinen Ehrungsvoraussetzungen insbesondere Personen in Betracht, die mindestens 25 Jahre ehrenamtlich als Ratsmitglied ihr Amt begleiten.
3. Verfahren
3.1 Entscheidung über die Ehrung
Über die Ehrung entscheidet der Ortsgemeinderat mit einer Mehrheit von mindestens Zweidrittel seiner Mitglieder in nichtöffentlicher Sitzung.
3.2 Vornahme der Ehrungen
Die Ehrungen werden durch den Ortsbürgermeister in würdigem, dem Anlass entsprechenden Rahmen feierlich einmal im Jahr vorgenommen.
3.3 Urkunden
Mit der Auszeichnung wird eine vom Ortsbürgermeister unter Beifügung des Gemeindesiegels unterschriebene Urkunde überreicht, die folgenden Wortlaut hat:
„Die Ortsgemeinde Rohrbach verleiht Frau/Herrn* aufgrund des Beschlusses des Ortsgemeinderates vom die Bürgermedaille in dankbarer Anerkennung der in besonderer Weise um das Wohl der Ortsgemeinde Rohrbach und ihrer Bevölkerung erworbenen Verdienste.“
4. Rechtliche Hinweise
Diese Ehrungsrichtlinien begründen keine unmittelbaren Rechtsansprüche und haben keine Rechtswirkung nach außen. Ein Rechtsanspruch auf eine Ehrung durch die Ortsgemeinde Rohrbach besteht grundsätzlich nicht. Die Ortsgemeinde Rohrbach behält sich in jedem Fall eine sorgfältige und gründliche Prüfung der Voraussetzungen und Umstände vor, die in begründeten Fällen zu einer Ehrung führen können. Die endgültige Entscheidung über eine Ehrung trifft in jedem Fall der Ortsgemeinderat, der darüber in nichtöffentlicher Sitzung befindet.
5. Inkrafttreten
Die vorstehenden Richtlinien treten am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Herxheim in Kraft.
Rohrbach, den 26.06.2024