Vollzug des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung in der derzeit gültigen Fassung
hier: Einberufung einer Ersatzperson in den Ortsgemeinderat Herxheim für die Wahlperiode 2024/29
Herr Bernhard Hesselschwerdt hat sein Mandat im Ortsgemeinderat Herxheim nicht angenommen.
Gemäß § 45 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz ist eine Ersatzperson einzuberufen.
Als nächster Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl unter den noch nicht berufenen Bewerbern aus der Wahlvorschlagsliste der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) wurde
Herr Karl Rieder
Hans-Geraldy-Str. 12, 76863 Herxheim
einberufen. Herr Rieder hat das Mandat angenommen.
Herr Michael Sommer hat sein Mandat im Ortsgemeinderat Herxheim nicht angenommen.
Als nächster Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl unter den noch nicht berufenen Bewerbern aus der Wahlvorschlagsliste der Freien Wählergruppe Herxheim e. V. (FWG) wurde Herr Peter Knoll, Lehrgasse 18, 76863 Herxheim einberufen.
Herr Knoll hat das Mandat nicht angenommen.
Somit wurde als nächster Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl unter den noch nicht berufenen Bewerbern aus der Wahlvorschlagsliste der FWG Herxheim
Herr Michael Schwager
Am Schambach 2, 76863 Herxheim
einberufen. Herr Schwager hat das Mandat angenommen.
Weiterhin hat Herr Markus Dudenhöffer sein Mandat im Ortsgemeinderat Herxheim nicht angenommen.
Als nächster Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl unter den noch nicht berufenen Bewerbern aus der Wahlvorschlagsliste der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) wurde
Herr Christoph Seither
Speyerer Str. 7, 76863 Herxheim
einberufen. Herr Seither hat das Mandat angenommen.
Hiermit erfolgt die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung.
Herxheim, 02.07.2024