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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 27/2025
Amtlicher Teil
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Ergebnisbekanntmachung

aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Insheim vom 23.06.2025

Folgende Beschlüsse wurden gefasst:

9. Änderung Flächennutzungsplan der VG

Mehrheitlich stimmt der Ortsgemeinderat der Ausweisung der Grundstücke Plan-Nr. 5041 u. 5042 als gewerbliche Baufläche im Rahmen der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht zu.

Bauanträge und Bauvoranfragen

Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses (6 WE), Landauer Straße

Zum Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf den Grundstücken Plan-Nr. 614 und 615, Landauer Straße wird das Einvernehmen erteilt; der Abweichung von der Stellplatzsatzung wird nicht zugestimmt.

Verkehrsangelegenheiten

Zufahrt Schäfergarten

Der Ortsgemeinderat Insheim beschließt, dass nördlich der Zufahrt zur Hauptstraße 9 sowie im Bierkellerweg (von der Landauer Straße kommend) ein Poller installiert wird. Da der Abschnitt dadurch nicht mehr dauerhaft befahrbar ist, beschließt der Ortsgemeinderat gemäß § 37 LStrG eine Teil-Einziehung der bisherigen Widmung.

Schnellladesäulen am Bahnhof

Neben der Empfehlung des Bauausschusses hat auch der Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz am 11.06.2025 sich dafür ausgesprochen, dass ein Snackautomat UND/ODER ein WC auf den Parkplatz zu einem späteren Zeitpunkt gebaut werden darf. Der Ortsgemeinderat stimmt der Variante 3 (Komfort) zu.

Anpassung des Elternbeitrages "Betreuende Grundschule" in der Verbandsgemeinde Herxheim

Der Anpassung des Elternbeitrages für das Schuljahr 2025/26 stimmt der Ortsgemeinderat wie folgt zu:

Bis 12:50 Uhr

40,00€

Bis 14:00 Uhr

50,00€

Bis 15:00 Uhr

65,00€

Bis 16:00 Uhr

80,00€

*) wahlweise mit Mittagstisch

Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes

Der Ortsgemeinderat stimmt der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes zu. Zudem wird der Schulträgerausschuss ermächtigt, die weiteren Fortschreibungen zu beschließen. Der Ortsgemeinderat wird über die Beschlüsse zu den Fortschreibungen des Schulentwicklungsplanes informiert.

Übertragung von Haushaltsermächtigungen des Haushaltsjahres 2024 in das Haushaltsjahr 2025

Der Übertragung von Haushaltsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2024 nach 2025 in Höhe von 58.000 € im Ergebnis- und Finanzhaushalt nach § 17 Abs. 1 und 5 GemHVO stimmt der Ortsgemeinderat zu. Weiter nimmt er von der gesetzlichen Übertragung von Investitionsauszahlungsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2024 nach 2025 nach § 17 Abs. 2 GemHVO über 3.755.000 € Kenntnis.