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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 27/2026
Amtlicher Teil
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Wichtiger Hinweis

Nutzung vom Haus der Begegnung

Aus gegebenem Anlass weisen wir alle Nutzerinnen und Nutzer vom Haus der Begegnung auf folgende Regelungen hin:

  • Buchungen für das Haus der Begegnung erfolgen ausschließlich über die Verbandsgemeinde. Zuständig für die Buchungen ist Frau Wernicke, Zimmer 2.15, Telefon: 07276/501-300, E-Mail: j.wernicke@herxheim.de
  • Die Nutzung ist nur mit einer entsprechenden Benutzungserlaubnis zulässig. Bitte beachten Sie hierzu § 4 Abs. 1 und 2 der Benutzungsordnung.
    (1) Die Benutzung des Hauses der Begegnung bedarf einer Erlaubnis, die von der Verbandgemeindeverwaltung Herxheim im Auftrag der Ortsgemeinde Herxheim erteilt wird. Anträge sind rechtzeitig bei der Verbandsgemeindever- waltung zu stellen.
    (2) Eine Abtretung der Benutzungserlaubnis an Dritte ist nicht zulässig.
  • Eine Schlüsselweitergabe an unberechtigte Dritte ist ebenfalls nicht zulässig.
  • Bitte achten Sie auf die Einhaltung der geltenden Regeln, sowie auf Ordnung und Sauberkeit.

Wir bitten alle Nutzerinnen und Nutzer, die Räumlichkeiten so zu hinterlassen, wie sie vorgefunden wurden. Dazu gehört insbesondere:

  • Bestuhlung und Tische wieder in die ursprüngliche Anordnung bringen
  • Fenster und Jalousien schließen
  • benutzte Gläser und Geschirr spülen und ordnungsgemäß wegräumen
  • Essens- und Getränkereste mitnehmen bzw. fachgerecht entsorgen
  • Alle Räume besenrein und ordentlich verlassen

Nur wenn alle verantwortungsvoll mit den Räumlichkeiten umgehen, kann das Haus der Begegnung dauerhaft in einem gepflegten Zustand für die gesamte Gemeinschaft erhalten bleiben.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!

Karin Roth
Beigeordnete für Soziales
Ortsgemeinde Herxheim