Bauanträge und Bauvoranfragen
Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage, Marktstraße 16a
Der Bauausschuss beschließt, das Einvernehmen zu einer Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage in zweiter Reihe, Marktstraße 16a zu erteilen.
Bauanträge und Bauvoranfragen
Bauvoranfrage zum Ausbau des Dachgeschosses einer Scheune, Errichtung eines Anbaus und einer Garage, Eisenbahnstraße 8
Der Bauausschuss beschließt, zu einer Bauvoranfrage zum Ausbau des Dachgeschosses einer bestehenden Scheune zu Wohnraum, einem Wohnhausanbau an die Scheune sowie der Errichtung einer unterirdischen Doppelgarage nach Abriss eines Stallgebäudes auf den Grundstücken Plan-Nr. 4491, 4457/2, und 4488/2, Eisenbahnstraße 8 das Einvernehmen zu erteilen.
Bauanträge und Bauvoranfragen
Bauvoranfrage zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage/Carport, Untere Hauptstraße 44/46
Der Bauausschuss beschließt, zu einer Bauvoranfrage zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage/Carport auf dem Grundstück Plan-Nr. 11, Untere Hauptstraße 44/46, das Einvernehmen zu erteilen.
Bauanträge und Bauvoranfragen
Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses, Robert-Schumann-Straße 36
Der Bauausschuss beschließt, zu einer Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Plan-Nr. 6577/3, Robert-Schumann-Straße 36, die Zustimmung zu der Abweichung von Nr. 2.1 „Dachausbildung“ der Bauordnungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans (Dachform, Dachneigung, Dachfarbe und -material) zu erteilen.
Bauanträge und Bauvoranfragen
Bauvoranfrage zur Erweiterung eines Wohnhauses, Kolpingstraße 10
Der Bauausschuss beschließt, das Einvernehmen zu einer Bauvoranfrage zur Erweiterung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Plan-Nr. 10836/15, Kolpingstraße 10 zu erteilen.
Antrag auf Sondernutzungserlaubnis für eine zweite Zufahrt zum Grundstück Kettelerstraße 18
Der Bauausschuss beschließt, eine beantragte Sondernutzungserlaubnis für eine zweite Zufahrt zum Grundstück Kettelerstraße 18 in einer Breite von 3,00 m an der Westseite des Wohnhauses zu erteilen. Die Sondernutzungsgebühr beträgt einmalig 1.800,00 Euro.