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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 28/2026
Amtlicher Teil
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Ruhestörung durch Altglascontainer

Altglas gehört in den Altglascontainer. So kann es wiederverwertet werden. Doch das Einwerfen der Flaschen und das Leeren der Container machen Lärm. Dieser Lärm stört die Nachbarn.

Bitte halten Sie die Einwurfzeiten ein: werktags nicht vor 7 Uhr und nicht nach 20 Uhr. In der Zeit von 20 bis 7 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztägig ist die Benutzung der Altglassammelbehälter verboten (§ 8 Abs. 1 Satz 1 Landes-Immissionsschutzgesetz i.V.m. Nr. 22 im Anhang zur Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung – 32. BImSchV).

Wer während der Ruhezeit einen Altglassammelbehälter befüllt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Sie kann mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Ordnungswidrigkeitsanzeigen nimmt die Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim entgegen: Herr Walter, Tel. 07276/501-130, E-Mail: t.walter@herxheim.de.