Gemäß einer Bekanntmachung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit im Bundesanzeiger müssen bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln Mindestabstände zu Flächen eingehalten werden, die von unbeteiligten Personen genutzt werden. Die Mindestabstände betragen zwei Meter bei der Behandlung von Flächenkulturen und fünf Meter bei der Behandlung von Raumkulturen.
Die Mindestabstände gelten für die Spritz- oder Sprühanwendung von Pflanzenschutzmitteln. Entscheidend ist dabei die Ausrichtung der Düsen: Bei der Anwendung senkrecht nach unten beträgt der Abstand mindestens 2 m. Das gilt z. B. auch für die Anwendung von Herbiziden in Obstkulturen und im Weinbau. Bei seitwärts gerichteter Anwendung beträgt der Mindestabstand 5 m.
Zuständig für Kontrollen im Pflanzenschutz sind die Dienststellen des amtlichen Pflanzenschutzdienstes. Bei Verdacht auf einen möglichen Verstoß gegen die Mindestabstandsregelungen wenden Sie sich bitte an die für Ihr Bundesland benannte Behörde. Ihre Mitteilung sollten Sie durch Bilder, Videomitschnitte oder sonstige Beobachtungen unterstützen. Die Dienststellen des amtlichen Pflanzenschutzdienstes können im Einzelfall prüfen, ob ein Anwender gegen rechtliche Vorschriften verstößt.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft
und Weinbau Rheinland-Pfalz
Postfach 3269, 55022 Mainz
Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Telefon: 06131 / 16-0
Telefax: 06131 / 16-2100
E-Mail: poststelle@mwvlw.rlp.de
oder an
Die Pflanzenschutzdienste in Rheinland-Pfalz: