Aus gegebenem Anlass weist die Straßenverkehrsbehörde darauf hin, dass das Befahren und das Parken auf Wirtschaftswegen verboten ist. Die aufgestellten Verkehrszeichen 250 bzw. 260 StVO sind zu beachten. Der Bußgeldkatalog der StVO sieht hier ein Verwarngeld in Höhe von 55,00 Euro vor.