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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 29/2023
Amtlicher Teil
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Öffentliche Mahnung

Die zum 01.07.2023 fällige Hundesteuer ist, soweit sie nicht über diesen Zeitpunkt hinaus gestundet wurde, nunmehr sofort an die Verbandsgemeindekasse Herxheim zu überweisen, um Mahngebühren zu vermeiden. Bei ausbleibender Zahlung werden Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet.

-Verbandsgemeindekasse-

Zur Erinnerung:

Eine Teilnahme an dem SEPA-Lastschriftverfahren ist jederzeit möglich, ein Formular hierzu kann bei der Verbandsgemeindekasse,

Tel. 501-206 od. 207, angefordert werden.