Vollzug des Kommunalwahlgesetzes – KWG – i.d.F. vom 31. Januar 1994, (GVBl. S. 137) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 24. Mai 2023 (GVBl. S. 133, 257);
hier: Einberufung von Ersatzpersonen in den Kreistag des Landkreises Südliche Weinstraße
31.01.1994
In meiner Funktion als Kreiswahlleiter stelle ich Folgendes fest:
Das Kreistagsmitglied Dietmar Seefeldt hat sein Mandat im Kreistag des Landkreises Südliche Weinstraße nicht angenommen. Nach § 45 KWG ist deshalb eine Ersatzperson einzuberufen. Als Ersatzperson einberufen wurde die Bewerberin mit der höchsten Stimmenzahl unter den nicht berufenen Bewerberinnen/Bewerbern auf dem Wahlvorschlag der CDU-Fraktion,
Charmaine Beyer, Edenkoben (CDU)
Frau Beyer hat das Mandat angenommen.
Das Kreistagsmitglied Alexander Schweitzer mit Schreiben vom 2. Juli 2024 (eingegangen am 5. Juli 2024) sein Mandat im Kreistag des Landkreises Südliche Weinstraße niedergelegt. Nach § 45 KWG ist deshalb eine Ersatzperson einzuberufen. Als Ersatzperson einberufen wurde der Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl unter den nicht berufenen Bewerberinnen/Bewerbern auf dem Wahlvorschlag der SPD-Fraktion,
Volker Christmann, Vorderweidenthal (SPD)
Herr Christmann hat das Mandat angenommen.
Zudem haben die Kreistagsmitglieder Georg Kern, Uwe Huth und Werner Schreiner nach ihrer Wahl zu Kreisbeigeordneten und der Übertragung eines Geschäftsbereiches gem. § 44 Abs. 7 der Landkreisordnung ihre Mitgliedschaft im Kreistag verloren. Nach § 45 KWG sind für die ausgeschiedenen Kreistagsmitglieder Ersatzpersonen einzuberufen. Als Ersatzpersonen einberufen wurden die Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl unter den noch nicht berufenen Bewerbern auf den Wahlvorschlägen der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU), der Freien Wählergruppe e.V. Kreisverband SÜW (FWG) und Bündnis90/Die Grünen, dies sind
Pia Maria Werling, Hochstadt (CDU)
Simon Wingerter, Offenbach (FWG) und
Dr. Albrecht Diehl, Ilbesheim (Bündnis90/Die Grünen)
Frau Werling sowie die Herren Wingerter und Dr. Diehl haben das Mandat angenommen.
Hiermit erfolgt öffentliche Bekanntmachung gem. § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO).