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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 29/2025
Amtlicher Teil
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Entwendung von Blumenschmuck auf dem Friedhof

In letzter Zeit musste wieder festgestellt werden, dass Blumenschmuck von Gräbern entfernt wurde.

Die Friedhofsverwaltung weist hiermit darauf hin, dass es nach der Friedhofsatzung verboten ist, Grabstätten zu verunreinigen oder zu beschädigen. Hierzu gehört auch das Entwenden von Grabschmuck, Blumen und Gebinden.

Auf diesem Wege ergeht ein Aufruf an die Besucher des Friedhofes, den Diebstahl von Blumenschmuck oder die Verwüstung von Grabstätten zu unterlassen.

Die Bevölkerung wird gebeten, verdächtigte Beobachtungen bei der Friedhofsverwaltung (Tel. 07276/501-129 oder 501-128) zu melden. Die geschädigten Grabnutzungsberechtigten werden gebeten, bei der Polizei (06341/287-0) eine Anzeige zu erstatten.