Ausgabe 3/2023
Amtlicher Teil
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Vorheriger Artikel: Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) zu der Auslegungdes Entwurfes des Bebauungsplanes „Östlicher Altort“ der Ortsgemeinde Herxheim-weyher (Offenlage) im beschleunigten Verfahren (§ 13a i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1BauGB)
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Fälligkeiten der Grund- und Gewerbesteuer,wiederkehrende Beiträge und der Hundesteuer im Jahr 2023
Die Verbandsgemeindekasse weist darauf hin, dass zu folgenden Stichtagen Abgaben fällig sind:
15. Februar / 15. Mai / 15. August / 15. November
Gewerbesteuer
Grundsteuer (mit Nebenabgaben)
wiederkehrende Beiträge
01. Juli
Hundesteuer
Wir bitten Sie, die fälligen Forderungen pünktlich zu überweisen um Mahngebühren und einzuleitende Vollstreckungsmaßnahmen zu vermeiden.
Zur Teilnahme an dem SEPA-Lastschriftverfahren können Sie jederzeit bei der Verbandsgemeindekasse, Tel. 501-206 oder 207 ein Formular anfordern.
- Verbandsgemeindekasse -