Vor Eintritt in die Tagesordnung hat der Rat die Änderung der Niederschrift vom 06.10.2022 zu Top 6.2 Mitteilungen und Anfragen; Sachstand KiSenTa dahingehend beschlossen, da der Text des Sitzungsverlaufs fehlerhaft war, diesen aus der Niederschrift zu löschen.
Anpassung der Hebesätze ab 2023 und Erlass einer Hebesatzsatzung
Mehrheitlich zugestimmt hat der Rat der Hebesatzsatzung. Entsprechend erhöhen sich die Hebesätze für Grundsteuer A auf 345 % und der Grundsteuer B auf 465 €. Der Hebesatz der Gewerbesteuer liegt unterverändert bei 380 %.
Beratung des Forstwirtschaftsplanes 2022
Zugestimmt hat der Ortsgemeinderat Rohrbach auch dem Wirtschaftsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2023 mit dem sich ergebenden Fehlbetrag von 14.910,00 €.
Beratung und Erlass der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Rohrbach für das Haushaltsjahr 2023
Ebenfalls Zustimmung fand die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023.
Demnach weist der Ergebnishaushalt einen Jahresüberschuss von 6.818 € aus.
Der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen im Gesamtfinanzhaushalt beträgt 451.308 €. Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten sind mit 103.770 € veranschlagt.
Der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen reicht aus, um die Auszahlungen zur Tilgung zu leisten. Für 2023 errechnet sich eine freie Finanzspitze von 347.538 €.
Beim Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit entsteht ein Defizit von 553.620 €. Es entsteht ein Finanzmittelfehlbetrag von 105.912 €. Der Ausgleich des Fehlbetrages wird über Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeinde (Einheitskasse) erfolgen.
Der Stand der derzeitigen Darlehen am Kreditmarkt zum 01.01.2022 beträgt 2.600.743,92 €.
Die Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeinde aus dem Zahlungsmittelbestand beliefen sich zum 01.01.2023 auf 490.700 €.
Zusätzlich berücksichtigt bei der Planung werden noch die Hebesatzerhöhungen und die damit verbundenen Mehreinnahmen bei der Grundsteuer sowie die Kosten und Zuschüsse für die Umstellung der restlichen Straßenbeleuchtung auf LED.
Nachwahlen in Ausschüsse:
- Ausschuss für Umwelt, Weinbau, Land- und Forstwirtschaft
- Haupt- und Finanzausschuss
- Rechnungsprüfungsausschuss
- Ausschuss für inklusionsgerechte Infrastruktur und Tourismus
- Ausschuss für generationenübergreifende Angebote
Bei offener Abstimmung wurde
Erika Auf dem Brinke als Mitglied in den Ausschuss für Umwelt, Weinbau, Land- und Forstwirtschaft, als stellvertretendes Mitglied in den Haupt- und Finanzausschuss, als stellvertretendes Mitglied in den Rechnungsprüfungsausschuss sowie als stellvertretendes Mitglied in den Ausschuss für inklusionsgerechte Infrastruktur und Tourismus gewählt.
Weiterhin gewählt wurde Peter Feser als Mitglied in den Haupt- und Finanzausschuss und Lothar Dietherich als stellvertretendes Mitglied in den Ausschuss für generationenübergreifende Angebote.
Änderung des Umsatzsteuergesetzes / Fristverlängerung mit dem Jahressteuergesetz 2022
Kenntnis genommen wurde von dem Sachstand zur Umsetzung der umsatzsteuerlichen Neuregelung, aufgrund dem noch zu beschließenden Jahressteuergesetz 2022. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, das alte Umsatzsteuerrecht möglichst lange anzuwenden und die hierzu erforderlichen Schritte fristgerecht einzuleiten. Dies betrifft nach geltendem Recht unverändert den Zeitraum bis zum 31.12.2022; mit dem Beschluss des Jahressteuergesetzes 2022 gegebenenfalls den Zeitraum bis 31.12.2024.
Einführung eines internen Organisations- und Kontrollsystems zur Erfüllung der (neuen) steuerlichen Pflichten - TCMS- Tax Compliance Management System -
Unterstützen wird der Ortsgemeinderat das Ziel, die neuen Regelungen zur Umsatzsteuer, genauso wie alle anderen Steuersachen, verwaltungsseitig ordnungsgemäß zu bearbeiten. Damit soll insbesondere erreicht werden, dass außerplanmäßige Haushaltsbelastungen durch Steuernachzahlungen oder Strafzahlungen für fahrlässig hinterzogene Steuern sowie Reputations- und Imageschäden gegenüber unseren Bürgern, der Öffentlichkeit allgemein und der Finanzverwaltung vermieden werden, Chancen, durch Nutzung der zulässigen steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten im Hinblick auf die Vorsteuer bzw. allgemein auf Steuererstattungsansprüche, genutzt werden (aktive Steuergestaltung) und Strafverfahren, gegen Bürgermeisterin oder andere Funktionsträger, vermieden werden.
Dazu soll das Ziel einer ordnungsgemäßen Bearbeitung in Steuersachen klar artikuliert und z.B. in einem entsprechenden Leitbild, das von allen Mitarbeitern mitgetragen wird, dokumentiert werden. Die Risikofelder sollen klar analysiert und darauf aufbauend - soweit notwendig - geeignete organisatorische Maßnahmen zur Minimierung der Risiken ergriffen werden.
Den ausführlichen Text der gefassten Beschlüsse und zugehörigen Anlagen können Sie im Ratsinformationssystem der Verbandsgemeinde Herxheim unter https://herxheim.more-rubin1.de abrufen. Navigieren Sie hierzu über Kalender zur Sitzung oder suchen Sie über Recherchen.