- Bekanntmachung vom 25.07.2022
Tierseuchenrechtliche Anordnung der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, 76829 Landau zur Aufhebung des Sperrbezirks sowie der angeordneten Schutzmaßnahmen im Rahmen der Bekämpfung der bösartigen Amerikanischen Faulbrut der Bienen vom 15.07.2022 (Az.: 7/182-57)
Aufgrund der §§ 1 und 24 des Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG) vom 22.05.2013, des § 1 Abs. 3 Landestierseuchengesetz (LTierSG) sowie § 12 der Bienenseuchen-Verordnung in der Fassung vom 17.04.2014 ergeht folgende tierseuchenrechtliche Verfügung:
Begründung:
Nachdem alle verseuchten Bienenvölker verendet sind und diese samt Materialien im Sperrgebiet unschädlich beseitigt wurden, gilt die Amerikanische Faulbrut als erloschen.
Weiterhin ergaben die Untersuchungen der Bienenvölker im Bienenstand sowie der Futterkranzproben, die im Rahmen der Untersuchungen gezogen wurden, ein negatives Ergebnis.
Die mit der tierseuchenrechtlichen Verfügung vom 13.04.2022 angeordneten Schutzmaßregeln sind daher gem. § 12 Abs. 3 der Bienenseuchen-Verordnung aufzuheben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau (Pfalz) schriftlich oder nach Maßgabe des § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes in elektronischer Form oder zur Niederschrift erhoben werden.