Vollzug des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung in der derzeit gültigen Fassung
hier: | Einberufung einer Ersatzperson in den Ortsgemeinderat Insheim für die Wahlperiode 2024/29 |
Aufgrund der Wahl zur Ortsbürgermeisterin verliert Tanja Treiling mit Ernennung ihr Mandat im Ortsgemeinderat Insheim.
Gemäß § 45 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz ist eine Ersatzperson einzuberufen.
Als nächster Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl unter den noch nicht berufenen Bewerbern wurde
Sebastian Martin
einberufen. Er hat das Mandat angenommen.
Hiermit erfolgt die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung.