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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 31/2022
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2022 der Ortsgemeinde Insheim

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 02.02.2022 die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 der Ortsgemeinde Insheim beschlossen.

Mit Schreiben vom 01.04.2022 hat die Kommunalaufsicht, wegen des Verstoßes gegen das Gebot des Haushaltsausgleiches, Bedenken wegen Rechtsverletzung geltend gemacht.

Daraufhin wurden in der Sitzung des Ortsgemeinderates am 04.05.2022 verschiedene Konsolidierungsmaßnahmen beschlossen, die den Haushalt 2022 entlastet haben. Nach Vorlage der neu beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen hat die Kommunalaufsicht mit Schreiben vom 07.07.2022 mitgeteilt, dass,

  • in Bezug auf den Haushalt, die geltend gemachten Bedenken wegen Rechtsverletzung zurückgenommen werden, die Ortsgemeinde Insheim derzeit jedoch als finanziell leistungsunfähig im nahezu gesamten Finanzplanungszeitraum einzustufen ist. Eine Genehmigung wird demnach nur erteilt, sofern für ein geplantes Vorhaben bestimmte Ausnahmetatbestände vorliegen.

  • die in der Haushaltssatzung ausgewiesenen Kredite für die Ortsgemeinde Insheim zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen kommunalaufsichtlich genehmigt wurden.
  • für die in § 3 der Haushaltssatzung ausgewiesenen Verpflichtungsermächtigungen für den Neubau der KiTA, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite in Höhe von 1.200.000 € aufgenommen werden müssen die Genehmigung unter der Bedingung erteilt wird, dass der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit strikt beachtet wird und eine Kreditaufnahme nur in diesem Umfang in Anspruch genommen werden darf.

Weitere genehmigungspflichtige Teile enthält die Haushaltssatzung nicht.

Die Haushaltssatzung wurde entsprechend geändert und in der Sitzung am 20.07.2022 beschlossen.

Die Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan liegt in der Zeit von

08.08.2022 bis einschließlich 16.08.2022

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Obere Hauptstraße 2, 76863 Herxheim, öffentlich aus.

Da die Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim nur eingeschränkt erreichbar ist, ist die Einsichtnahme in den Haushaltsplan nach vorheriger terminlicher Absprache mit der Mitarbeiterin des Fachbereichs Finanzen, Nicole Derichs, unter der Tel. Nr. 07276-501 202 oder per Email: n.derichs@herxheim.de möglich. Während der Auslegungsfrist sind die Unterlagen zum Haushalt auch im Internet unter www.VG-Herxheim.de einsehbar.

Es wird nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung auf folgendes hingewiesen:

Die Satzung gilt ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen, auch wenn Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung verletzt wurden.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der Jahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand nach Ziffer 2 die Verletzung geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

76865 Insheim, 21.07.2022
gez. Martin Baumstark, Ortsbürgermeister

Haushaltssatzung der Gemeinde Insheim für das Jahr 2022 vom 21.07.2022

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  — 2.667.155 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf —  2.747.765 Euro

der Jahresfehlbetrag auf  — - 80.610 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf  — 100.300 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  — 187.760 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  — 871.400 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  — - 683.640 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  — 583.340 Euro.

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

Zinslose Kredite auf

0,00 Euro

Verzinste Kredite auf

680.000,00 Euro

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden in Höhe von —  1.200.000 €

veranschlagt.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen,

beläuft sich auf  — 1.200.000 €

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

- entfällt, da nur die VG Kredite zur Liquiditätssicherung aufnehmen kann.

§ 5

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind in der Hebesatzsatzung vom 09.05.2022 festgesetzt. Sie betragen nachrichtlich:

- Grundsteuer A auf  — 345 v.H.

- Grundsteuer B auf —  465 v.H.

- Gewerbesteuer auf  — 400 v.H.

Die Hundesteuersätze werden in der Hundesteuersatzung festgelegt.

§ 6

Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden wie folgt

festgesetzt:

- Beiträge für die Herstellung, den Ausbau und die Unterhaltung

der Feld- und Waldwege —  20,00 EUR/ha

§ 7

Eigenkapital

Das Eigenkapital liegt gemäß dem zuletzt erstellten Jahresabschluss für das Jahr 2019 bei 8.879.055,39 €.

§ 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 5.000 Euro überschritten sind.

§ 10

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

§ 11

Altersteilzeit

Es erfolgt keine Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

76865 Insheim, 21.07.2022
gez. Martin Baumstark, Ortsbürgermeister