Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 02.02.2022 die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 der Ortsgemeinde Insheim beschlossen.
Mit Schreiben vom 01.04.2022 hat die Kommunalaufsicht, wegen des Verstoßes gegen das Gebot des Haushaltsausgleiches, Bedenken wegen Rechtsverletzung geltend gemacht.
Daraufhin wurden in der Sitzung des Ortsgemeinderates am 04.05.2022 verschiedene Konsolidierungsmaßnahmen beschlossen, die den Haushalt 2022 entlastet haben. Nach Vorlage der neu beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen hat die Kommunalaufsicht mit Schreiben vom 07.07.2022 mitgeteilt, dass,
in Bezug auf den Haushalt, die geltend gemachten Bedenken wegen Rechtsverletzung zurückgenommen werden, die Ortsgemeinde Insheim derzeit jedoch als finanziell leistungsunfähig im nahezu gesamten Finanzplanungszeitraum einzustufen ist. Eine Genehmigung wird demnach nur erteilt, sofern für ein geplantes Vorhaben bestimmte Ausnahmetatbestände vorliegen.
Weitere genehmigungspflichtige Teile enthält die Haushaltssatzung nicht.
Die Haushaltssatzung wurde entsprechend geändert und in der Sitzung am 20.07.2022 beschlossen.
Die Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan liegt in der Zeit von
08.08.2022 bis einschließlich 16.08.2022
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Obere Hauptstraße 2, 76863 Herxheim, öffentlich aus.
Da die Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim nur eingeschränkt erreichbar ist, ist die Einsichtnahme in den Haushaltsplan nach vorheriger terminlicher Absprache mit der Mitarbeiterin des Fachbereichs Finanzen, Nicole Derichs, unter der Tel. Nr. 07276-501 202 oder per Email: n.derichs@herxheim.de möglich. Während der Auslegungsfrist sind die Unterlagen zum Haushalt auch im Internet unter www.VG-Herxheim.de einsehbar.
Es wird nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung auf folgendes hingewiesen:
Die Satzung gilt ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen, auch wenn Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung verletzt wurden.
Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der Jahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand nach Ziffer 2 die Verletzung geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 2.667.155 Euro
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 2.747.765 Euro
der Jahresfehlbetrag auf — - 80.610 Euro
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — 100.300 Euro
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 187.760 Euro
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 871.400 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — - 683.640 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 583.340 Euro.
§ 2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| Zinslose Kredite auf | 0,00 Euro |
| Verzinste Kredite auf | 680.000,00 Euro |
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden in Höhe von — 1.200.000 €
veranschlagt.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen,
beläuft sich auf — 1.200.000 €
§ 4
Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
- entfällt, da nur die VG Kredite zur Liquiditätssicherung aufnehmen kann.
§ 5
Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind in der Hebesatzsatzung vom 09.05.2022 festgesetzt. Sie betragen nachrichtlich:
- Grundsteuer A auf — 345 v.H.
- Grundsteuer B auf — 465 v.H.
- Gewerbesteuer auf — 400 v.H.
Die Hundesteuersätze werden in der Hundesteuersatzung festgelegt.
§ 6
Gebühren und Beiträge
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden wie folgt
festgesetzt:
- Beiträge für die Herstellung, den Ausbau und die Unterhaltung
der Feld- und Waldwege — 20,00 EUR/ha
§ 7
Eigenkapital
Das Eigenkapital liegt gemäß dem zuletzt erstellten Jahresabschluss für das Jahr 2019 bei 8.879.055,39 €.
§ 8
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 5.000 Euro überschritten sind.
§ 10
Wertgrenze für Investitionen
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.
§ 11
Altersteilzeit
Es erfolgt keine Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.