Vollzug des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung in der derzeit gültigen Fassung
hier: Einberufung einer Ersatzperson in den Ortsgemeinderat Herxheimweyher für die Wahlperiode 2019/2024
Das Ratsmitglied Marius Kern hat sein Mandat im Ortsgemeinderat Herxheimweyher zum 01.08.2023 niedergelegt.
Gemäß § 45 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz ist eine Ersatzperson einzuberufen.
Als nächster Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl wurde
Herr Rolf Wetzka, In den Kieseläckern 26, 76863 Herxheimweyher
einberufen. Herr Wetzka hat das Mandat angenommen.
Hiermit erfolgt die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung.