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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 31/2023
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Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G

über den Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes;

hier: Ermittlung kaufinteressierter Landwirte

- Bekanntmachung vom 01.08.2023 –

Über die Genehmigung der Veräußerung des nachstehend aufgeführten landwirtschaftlichen Grundstückes ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:

Gemarkung Klingenmünster Flurstücks-Nr. 1759

  • Nutzungsart: Weinberg
  • Lage: „Brett“ Größe: 0,3015 ha

Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstückes interessiert sind, werden gebeten, dies der Unteren Landwirtschaftsbehörde bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße in Landau innerhalb von 10 Tagen nach der Bekanntmachung schriftlich mitzuteilen.

Hinweis: Für den Fristbeginn ist die Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Südliche Weinstraße maßgebend. Nicht das Erscheinen in den Mitteilungsblättern der Verbandsgemeinden. Siehe auf der Homepage des Landkreises Südliche Weinstraße,

www.suedliche-weinstrasse.de unter - Aktuelles Amtsblatt -.

Landau i. d. Pf., den 28.07.2023
KREISVERWALTUNG SÜDLICHE WEINSTRASSE
- Untere Landwirtschaftsbehörde -
gez. Theis