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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 31/2023
Seite 4
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Umwidmung der Oberen/Unteren Hauptstraße und der Ortsrandstraße Am Kleinwald/St. Christophorusstraße in Herxheim

Im Juli wurde die Umwidmung mehrerer Straßen in Herxheim bestandskräftig. Die Obere/Untere Hauptstraße wurde zur Gemeindestraße abgestuft, die Ortsrandstraße Süd-West, die Teilstrecke Hatzenbühler Straße zwischen Verkehrskreisel L 542 Hayna und Einmündung Hatzenbühler Straße, die St. Christophorusstraße sowie Am Kleinwald wurden zur Landesstraße aufgestuft.

Landesstraßen bilden ein Verkehrsnetz und dienen dem Durchgangsverkehr, während Gemeindestraßen überwiegend dem örtlichen Verkehr dienen. Die Straßengesetze regeln die Zuständigkeiten der unterschiedlichen Kategorien von Straßen und die damit verbundene Verkehrssicherungspflicht.

Die Gemeindestraßen Am Kleinwald und St. Christophorusstraße dienten zunächst der Erschließung des gleichnamigen Gewerbegebiets sowie u.a. dem Waldstadion und Waldfreibad. Mit dem Bau der Ortsrandstraße Süd-West im Jahr 1994 wurden sie dann Teil der Verkehrsachse zur Umgehung des Ortes, die die Obere/Untere Hauptstraße entlastete. Diese wurde zudem für den LKW-Durchgangsverkehr gesperrt.

Durch die veränderte Nutzung der genannten Straßen wurden dann 2011 auf Basis einer umfangreichen Verkehrsuntersuchung mit dem Landesbetrieb Mobilität Speyer Verhandlungen zur Umwidmung der bisherigen Kategorien aufgenommen. In diesem Rahmen wurde ein Umstufungskonzept erstellt. Das erste Umstufungskonzept sah noch vor, dass die jeweiligen Straßenbaulastträger ihre Straße vor der Übergabe neu ausbauen. Eine straßenbautechnische Bewertung 2014 ergab dafür eine Zahllast der Ortsgemeinde Herxheim von rund 1,1 Mio. Euro. Dies wäre über wiederkehrende Ausbaubeiträge zu finanzieren gewesen, was zu einer hohen Belastung der Anwohnerinnen und Anwohner geführt hätte. Durch weitere Verhandlungen von Ortsbürgermeisterin Hedi Braun ab 2020 mit dem Landesbetrieb Mobilität Speyer gelang schließlich die Vereinbarung, die Straßen im jeweiligen baulichen Zustand zu übergeben und nur den unterlassenen Unterhaltungsaufwand auszugleichen. Die neu berechnete Zahllast der Ortsgemeinde Herxheim belief sich dann auf 380.800 Euro.

Durch die Abstufung der Oberen/Unteren Hauptstraße zur Gemeindestraße kann die Ortsgemeinde Herxheim nun zusätzlich von den Mitteln der Städtebauförderung profitieren (wir berichteten in der Ausgabe 29/2023). Mit dem Landesbetrieb Mobilität Speyer wurde außerdem noch eine Kostenbeteiligung vereinbart, so dass sich die Zahllast der Ortsgemeinde Herxheim zum Schluss auf rund 107.000 Euro reduzierte. Hierin enthalten ist auch der Bau einer vollwertigen Ampelanlage an der Kreuzung Niederhohlstraße/Obere/Untere Hauptstraße/Leonhard-Peters-Straße. Die Verkehrssicherheit im Ortszentrum zu erreichen, war und ist ein wichtiges Ziel nicht nur der Ortsbürgermeisterin. Die Planungen sind zwischenzeitlich fortgeschritten, sodass bis zum Jahresende die Umsetzung erreich wird. Außerdem können mit den Mitteln der Städtebauförderung weitere bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Oberen/Unteren Hauptstraße umgesetzt werden.