Ausbau eines Teilgrundstücks des Großgewannenweges
Der Ortsgemeinderat stimmen den Förderbedingungen für den bereits beschlossenen Ausbau des unbefestigten Teilstücks des Nördlichen Großgewannenweges zu. Danach erfolgt die Befestigung auf einer Breite von 3,50m mit beidseitigen Banketten von jeweils 0,75m.
Weiterhin beantragt der Ortsgemeinderat, das Wegeteilstück von der Impflinger Gemarkungsgrenze bis zur Landauer Straße (Nr. 194) im überregionalen Verbindungsnetz künftig als Hauptweg zu führen. Als Ausgleich wird das Endstück von Nr. 195 vom Nördlichen Großgewannenweg nach Norden und dann abzweigend zur Landauer Straße als Hauptweg herausgenommen.
Ausbau des Radweges Insheim-Mörlheim/Offenbach-Landau
Der Ortsgemeinderat stimmt der beschriebenen Vorgehensweise/Vorschlag der Stadt Landau zu und beschließt den Ausbau eines ca. 160m langen Teilabschnitts des betreffenden Radwegs. Der überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von voraussichtlich rd. 2.600 EUR wird ebenfalls zugestimmt.
Brennholzverkauf im Gemeindewald Insheim
Der Ortsgemeinderat Insheim beschließt ab der kommenden Brennholzsaison (ab Herbst 2023) keinen Schlagabraum mehr anzubieten und nur noch Polterholz direkt am Wegrand zu vergeben.
Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ des Bundes
Der Ortsgemeinderat beschließt, den Förderantrag für das Programm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ für 2023 und die Folgejahre zu stellen und verpflichtet sich zur Einhaltung der Kriterien 1-11 für 10 Jahre und das Kriterium 12 für 20 Jahre.
Halteverbot Wendehammer „In den Gerlachgärten“
Der Ortsgemeinderat erhebt keine Bedenken gegen die Anbringung der Zusatzzeichen 1042 StVO an das bestehende eingeschränkte Halteverbot im Wendehammer In den Gerlachgarten. Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt die zeitliche Beschränkung auf Beginn 6:30 Uhr zu ändern und Feiertage mit aufzuführen. Das Schild soll wie folgt: „samstags + sonntags und an Feiertagen, 6:30-12 Uhr Frei“ ergänzt werden.
Teilnahme an der Sonderbündelausschreibung zur Lieferung von Erdgas in 2024 und 2025
| 1. | Der Ortsgemeinderat Insheim nimmt die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH und die zugehörigen Anlagen zur Kenntnis. |
| 2. | Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Erdgaslieferung der Ortsgemeinde Insheim ab 01.01.2024 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. |
| 3. | Der Ortsgemeinderat bevollmächtigt das bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH eingerichtete Vergabegremium, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen namens und im Auftrag der Ortsgemeinde Insheim vorzunehmen. Zuschlagskriterium ist ausschließlich der Angebotspreis. |
| 4. | Die Ortsgemeinde Insheim verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Die Ortsgemeinde verpflichtet sich zu Abnahme von dem Lieferanten/ den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit. |
| 5. | Die Ausschreibung soll für die Ortsgemeinde Insheim nach folgenden Maßgaben erfolgen: Erdgas ohne Biogasanteil für alle Abnahmestellen. |
Bürgerbeteiligung bei Errichtungen von PV-und Windparkanlagen
Der Ortsgemeinderat beauftragt die Verwaltung, Modelle bei der Errichtung von PV- und Windparkanlagen zu prüfen und zu priorisieren, die eine tatsächliche monetäre Beteiligung der Bürger aber auch eine tatsächliche Teilhabe an der Energieerzeugung zum Ergebnis haben.
Neubau Kita/ Heizung
Der Ortsgemeinderat Insheim beschließt die Planungsphase Heizung nicht zu unterbrechen. Die Verwaltung wird beauftragt auf Basis der bisherigen Konzeption die LP3 (Entwurf) und LP4 (Genehmigungsplanung) abzuschließen. Ab Leistungsphase 5 ist die Bearbeitung der Heizungsplanung in Bezug auf die Wärmepumpe bis zur Entscheidung über einen möglichen Fernwärmeanschluss zurück zu stellen.
Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“/ Hier: Neubau Kindertagesstätte
Der Ortsgemeinderat Insheim beauftragt die Verwaltung, sofern das Bundesprogramm nicht zuschussschädlich gegenüber den Kreiszuschüssen ist, einen Förderantrag für den Neubau der Kindertagesstätte aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ zu stellen.
Im nichtöffentlichen Teil wird einem Gestattungsvertrag zugestimmt und der Auftrag erteilt einen Kooperationsvertrag zu erstellen.
Den ausführlichen Text der gefassten Beschlüsse und zugehörigen Anlagen können Sie im Ratsinformationssystem der Verbandsgemeinde Herxheim unter https://herxheim.more-rubin1.de abrufen. Navigieren Sie hierzu über Kalender zur Sitzung oder suchen Sie über Recherchen.