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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 31/2023
Amtlicher Teil
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Aus der 39. Sitzung des Ortsgemeinderates am 01.08.2023

Nachdem die Ortsbürgermeisterin Hedi Braun die Niederlegung ihres Mandats zum 02.11.2023 eingereicht hat, sind Neuwahlen für das Amt der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters erforderlich. Die Festsetzung des Wahltermines obliegt der Aufsichtsbehörde bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße fest. Der Ortsgemeinderat Herxheim hat in seiner Sitzung beschlossen, bei der Aufsichtsbehörde der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße die Festsetzung des Wahltages für die Wahl der Ortsbürgermeisterin bzw. des Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Herxheim auf Sonntag, den 29. Oktober 2023 zu beantragen. Eine evtl. Stichwahl soll für Sonntag, 12. November 2023 vorgeschlagen werden.

Weiterhin wurde der Jahresabschluss mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und den Lagebericht für das Altenzentrum St. Josef zum 31.12.2022 festgestellt. Der Jahresabschluss schließt mit einem Jahresverlust von – 100.746,76 Euro (Planansatz im Wirtschaftsplan 2022 -235.000 Euro) ab. Der Verlust ist im Wesentlichen durch Preissteigerungen und Inflation und den daraus resultierenden Mehrausgaben für die Betriebsführung des Altenzentrums zurückzuführen. Desweiten durch eine Minderbelegung wegen Mangel an Pflegefachkräften. Im Wirtschaftsjahr 2022 ergab sich ein Cashflow in Höhe von 378 TEuro (Vorjahr: 323 TEuro). Die Investitionen in Höhe von 1.966 TEuro konnten im Berichtsjahr nur teilweise über den Cashflow aus Finanzierungstätigkeit (Aufnahme Darlehen abzüglich Tilgung Darlehen und Zinsaufwendungen) mit 799 TEuro finanziert werden. Die Investitionen ergeben sich im Wesentlichen aus dem Neubau des Ost und Westflügels in der Richard - Flick- Str., sowie den zu renovierenden Altbau Richtung Hauptstraße. Im Geschäftsjahr 2022 wurde für die Bautätigkeit ein Darlehen in Höhe von 1.218 TEuro aufgenommen. Der Verschuldungsgrad (Fremdkapital / Eigenkapital inkl. Sonderposten) liegt bei 444 % (Vorjahr: 354 %). Der Wirtschaftsprüfer hat den Bestätigungsvermerk uneingeschränkt erteilt. Die Prüfung hat zu keinen, den Bestätigungsvermerk betreffenden Einwendungen geführt. Es wurden keine Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften festgestellt. Die wirtschaftlichen Verhältnisse sind geordnet und die Geschäftsführung gibt keinen Anlass zur Beanstandung.

Im Nichtöffentlichen Teil hat der Ortsgemeinderat über den Verzicht der Ausübung eines Vorkaufsrechts im innerörtlichen Bereich beschlossen.

Den ausführlichen Text der gefassten Beschlüsse und zugehörigen Anlagen können Sie im Ratsinformationssystem der Verbandsgemeinde Herxheim unter https://herxheim.more-rubin1.de abrufen. Navigieren Sie hierzu über Kalender zur Sitzung oder suchen Sie über Recherchen.