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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 31/2023
Amtlicher Teil
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HaushaltssatzungdesZweckverbandes Gruppenkläranlage Rülzheim / Herxheimfür die Wirtschaftsjahre 2023/2024 vom 28.07.2023

Die Verbandsversammlung hat aufgrund des § 7 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) in der derzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 95 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der derzeit geltenden Fassung sowie des § 4 Satz 2 Nr. 4 der Betriebssatzung am 12.06.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Wirtschaftsplan wird für das Wirtschaftsjahr 2023 im Erfolgsplan

in den Erträgen auf

1.378.200 €

in den Aufwendungen auf

1.378.200 €

und im Vermögensplan

in den Einnahmen auf

153.000 €

in den Ausgaben auf

153.000 €

festgesetzt.

Der Wirtschaftsplan wird für das Wirtschaftsjahr 2024 im Erfolgsplan

in den Erträgen auf

1.419.800 €

in den Aufwendungen auf

1.419.800 €

und im Vermögensplan

in den Einnahmen auf

986.000 €

in den Ausgaben auf

986.000 €

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

für das Wirtschaftsjahr 2023

1. Der Gesamtbetrag der Kredite auf

0 €

2. Der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf

0 €

3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

300.000 €

Es werden festgesetzt:

für das Wirtschaftsjahr 2024

1. Der Gesamtbetrag der Kredite auf

0 €

2. Der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf

0 €

3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

300.000 €

Rülzheim, 28.07.2023
gez. Schardt, Verbandsvorsteher

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Wirtschaftsjahre 2023 und 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Absatz 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 14.06.2023 vorgelegt worden. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier hat mit Schreiben vom

25.07.2023 den für die Wirtschaftsjahre 2023 und 2024 in Höhe von jeweils 300.000,-- € festgesetzten Gesamtbetrag der Liquiditätskredite genehmigt und mitgeteilt, dass keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben werden.

Der Wirtschaftsplan liegt zur Einsichtnahme vom 04.08.2023 bis 21.08.2023 von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr (Montag bis Freitag), außerdem dienstags von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr sowie donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, im Rathaus Rülzheim, Außenstelle Mittlere Ortsstraße 106, 76761 Rülzheim in Zimmer 32 öffentlich aus.

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Rülzheim, 28.07.2023
gez. Schardt, Verbandsvorsteher