Vollzug des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung in der derzeit gültigen Fassung
| hier: | Einberufung einer Ersatzperson in den Ortsgemeinderat Herxheimweyher für die Wahlperiode 2024/29 |
Dr. Markus Müller hat aufgrund der Wahl zum Ortsbürgermeister sein Mandat im Ortsgemeinderat Herxheimweyher nicht angenommen.
Gemäß § 45 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz ist eine Ersatzperson einzuberufen.
Als nächster Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl unter den noch nicht berufenen Bewerbern wurde Bernhard Gadinger einberufen. Er hat das Mandat angenommen.
Hiermit erfolgt die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung.
Herxheimweyher, 26.07.2024