Die Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim hat als zuständige Straßenverkehrsbehörde in der Halbengartenstraße ein eingeschränktes Haltverbot für eine Zone angeordnet – aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs.
Die Feuerwehr hatte gemeldet, dass ihre Sonderfahrzeuge wegen parkender Autos und der schmalen Fahrbahn teilweise erheblich behindert werden. Die Straßenverkehrsbehörde hat nach pflichtgemäßem Ermessen entschieden: Die örtlichen Verhältnisse – geringe Fahrbahnbreite, fehlende Gehwege – erfordern eine Beschränkung der Parkmöglichkeiten. So soll der Verkehrsfluss leicht und die Straße übersichtlich und befahrbar bleiben.
Das private Interesse der Anwohner, vor der Tür zu parken, muss hinter dem öffentlichen Interesse an einem sicheren und flüssigen Verkehr – für Autos, Radfahrer und Fußgänger – zurückstehen. in Abwägung mit dem öffentlichen Interesse des fließenden Verkehrs (Fahrzeuge, Fußgänger) zurückstehen. Be- und Entladen bleibt außerhalb der engen Straßenstellen erlaubt.
Die Straßenverkehrsbehörde weist darauf hin: Schon bisher war das Halten an manchen engen Straßenstellen gesetzlich verboten, weil die Restfahrbahnbreite unter 3,05 m betrug.
In der Halbengartenstraße galt bereits vorher Tempo 30. Eine mehrtägige Messung im Mai ergab eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 27 km/h im Querschnitt. Die Ortsgemeinde Insheim hat nun drei Blumenkübel aufgestellt und die Straßenverkehrsbehörde wird weitere mobile Geschwindigkeitskontrollen durchführen.