Im Auftrag der Ortsgemeinde Herxheim wird gemäß § 37 Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz (LStrG) angekündigt, dass folgende Teilfläche, die bisher als gemischte Verkehrsfläche gewidmet war, eingezogen werden soll:
Einziehung:
Das neu vermessene Grundstück Fl.Nr. 77/13 mit einer Fläche von rd. 50 m² (in nachfolgendem Lageplan rot umrandet), bisher als gemischte Verkehrsfläche genutzt, angrenzend an das Grundstück Untere Hauptstr. 96.
Das zur Einziehung vorgesehene Grundstück wurde gemäß Beschluss des Ortsgemeinderates Herxheim vom 10.03.2022 verkauft. Die nördlich der Untere Hauptstraße abzweigende Stichstraße wird begradigt und ist noch ausreichend breit.
Der Lageplan mit Darstellung der zur Einziehung vorgesehenen Verkehrsfläche ist als Anlage dieser Ankündigung beigefügt. Zudem können die Unterlagen während der Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Obere Hauptstr. 2, 76863 Herxheim, Zimmer 1.05, eingesehen werden.
| Öffnungszeiten: | |
| Montag | 08:00 bis 18:00 Uhr |
| Dienstag | 08:00 bis 16:00 Uhr |
| Mittwoch | 08:00 bis 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:00 bis 16:00 Uhr |
| Freitag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung können innerhalb von drei Monaten nach dieser Bekanntmachung an vorgenannte Stelle gerichtet werden. Die Einziehung kann frühestens drei Monate nach der Bekanntmachung der Einziehungsabsicht durchgeführt werden.