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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 33/2022
Amtlicher Teil
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Einziehungsabsicht einer gewidmeten Teilfläche der Unteren Hauptstraße

Im Auftrag der Ortsgemeinde Herxheim wird gemäß § 37 Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz (LStrG) angekündigt, dass folgende Teilfläche, die bisher als gemischte Verkehrsfläche gewidmet war, eingezogen werden soll:

Einziehung:

Das neu vermessene Grundstück Fl.Nr. 77/13 mit einer Fläche von rd. 50 m² (in nachfolgendem Lageplan rot umrandet), bisher als gemischte Verkehrsfläche genutzt, angrenzend an das Grundstück Untere Hauptstr. 96.

Das zur Einziehung vorgesehene Grundstück wurde gemäß Beschluss des Ortsgemeinderates Herxheim vom 10.03.2022 verkauft. Die nördlich der Untere Hauptstraße abzweigende Stichstraße wird begradigt und ist noch ausreichend breit.

Der Lageplan mit Darstellung der zur Einziehung vorgesehenen Verkehrsfläche ist als Anlage dieser Ankündigung beigefügt. Zudem können die Unterlagen während der Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Obere Hauptstr. 2, 76863 Herxheim, Zimmer 1.05, eingesehen werden.

Öffnungszeiten:

Montag

08:00 bis 18:00 Uhr

Dienstag

08:00 bis 16:00 Uhr

Mittwoch

08:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 bis 16:00 Uhr

Freitag

08:00 bis 12:00 Uhr

Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung können innerhalb von drei Monaten nach dieser Bekanntmachung an vorgenannte Stelle gerichtet werden. Die Einziehung kann frühestens drei Monate nach der Bekanntmachung der Einziehungsabsicht durchgeführt werden.

Herxheim, den 15.08.2022
Verbandsgemeindeverwaltung
Hedi Braun, Bürgermeisterin