Sponsoring, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen an die Ortsgemeinde Rohrbach
Der Ortsgemeinderat Rohrbach stimmt der Annahme einer Geldspende in Höhe von 450,00 € von Herr Andreas Hammer zweckgebunden für die Förderung der Landschaftspflege gem. § 52 II Nr. 8 AO für Baumpflanzungen zu Aufforstungen in der Ortsgemeinde zu.
Temporäre Übertragung von Aufgaben auf den Ortsbürgermeister
Der Ortsgemeinderat Rohrbach beschließt, den geschäftsführenden Ortsbürgermeister sowie dessen Vertreter für die Zeit bis zum Tag der konstituierenden Sitzung mit nachfolgenden, erweiterten Kompetenzen auszustatten:
| 1. | Zustimmung zur Leistung erforderlicher überplanmäßiger und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einem Betrag von 10.000,00 € |
| 2. | Verfügung über Gemeindevermögen bis zu einer Wertgrenze von 30.000,00 € |
| 3. | Entscheidung über die Vermittlung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen gemäß §94 Abs. 3 Satz 5 GemO ohne Wertgrenzenbeschränkung, die Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gemäß §94 Abs. 3 Satz 5 GemO bis zu einer Wertgrenze von 10.000,00 € im Einzelfall |
| 4. | Vergabe von erforderlichen Aufträgen und Arbeiten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bis zu 100.000,00 € im Einzelfall |
| 5. | Vergabe von erforderlichen Aufträgen und Arbeiten für Investitionsprojekte im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel ohne Wertgrenzenbeschränkung |
| 6. | Entscheidungen in baurechtlichen Angelegenheiten |
| 7. | Einleitung und Fortführung von Gerichtsverfahren sowie der Abschluss von Vergleichen bis zu einer Höhe von 50.000 € |
| 8. | Stundung und Erlass von gemeindlichen Forderungen bis zu einem Betrag von 10.000 € |
| 9. | Entscheidungen über sonstige kommunale Selbstverwaltungsangelegenheiten, soweit diese nicht in §32 Abs. 2 GemO dem Ortsgemeinderat obliegen |
Erlass von Richtlinien über die Verleihung der Bürgermedaille der Ortsgemeinde Rohrbach zur Ehrung verdienter Persönlichkeiten sowie Schaffung eines Ehrenzeichens
Einstimmig beschließt der Ortsgemeinderat eine Richtlinie über die Verleihung einer Bürgermedaille der Ortsgemeinde Rohrbach zur Ehrung verdienter Persönlichkeiten. Diese wurde bereits im Amtsblatt Nr. 27/2024 vom 05.07.2024 veröffentlicht. Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen Werkzeuge sowie die Medaillen entsprechend anfertigen zu lassen.
Vergabe von Reinigungsleistungen
Die Verwaltung wird vom Ortsgemeinderat einstimmig ermächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz mit den Aufgaben der Beratung und der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen für externe Reinigungsleistungen zu beauftragen. Die bisherige Eigenreinigung soll bei Ausscheiden der Beschäftigten ebenso extern vergeben werden.
Bauantrag zur Erweiterung Fachmarktzentrum, Hauptstraße 93
Die Bauherren des Fachmarktzentrums haben eine Änderung in der Ausführung des Bauvorhabens „Erweiterung Fachmarktzentrum“ bzgl. der Erweiterung der Verkaufsfläche sowie für den Nachweis von Stellplätzen eine zur Satzung der Gemeinde Rohrbach vom 02.07.2020 abweichende Regelung beantragt. Ebenfalls haben sie bei der Baugenehmigungsbehörde auch die Verlängerung des Bauvorbescheides vom 26.01.2016 beantragt. Da sich durch das Gerichtsurteil vom 13.12.2023 (Ungültigkeit des Bebauungsplanes) die Rechtsgrundlage für den Bauvorbescheid geändert hat, ist für die Verlängerung nun das Einvernehmen der Ortgemeinde nach § 34 BauGB (unbeplanter Innenbereich) erforderlich.
Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig, das Einvernehmen zur Verlängerung des Bauvorbescheides vom 26.01.2016 zum Umbau zu einem Fachmarktzentrum zu erteilen und die abweichende Stellplatzberechnung zuzulassen. Die Stellplatzverpflichtung wird mit dem Nachweis von 581 Stellplätzen als erfüllt betrachtet.
Simultankirche Rohrbach - Barrierefreier Zugang
Die Katholische und Protestantische Kirchengemeinde beabsichtigen, den Zugang zur Simultankirche barrierefrei zu gestalten (Kosten ca. 176.000 €). Hierzu haben sie einen Zuschussantrag bei der Ortsgemeinde in Höhe von 30.000 € gestellt.
Der Ortsgemeinderat beschließt, die Errichtung eines barrierefreien Zugangs zur Simultankirche mit einem Festbetrag von 30.000,00 € zu fördern und zukünftig den Winterdienst analog zur Außenanlage zu übernehmen. Die Gewährung dieser Zuwendung ist daran gebunden, dass die Schaffung eines behindertengerechten Parkplatzes einhergeht. Die Unterhaltung und Verkehrssicherung obliegt den Kirchengemeinden.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung hat der Ortsgemeinderat dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrages grundsätzlich zugestimmt und den Vorsitzenden ermächtigt einen entsprechenden Vertrag zu verhandeln. Im Anschluss soll dieser im Ortsgemeinderat beschlossen werden.