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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 34/2023
Amtlicher Teil
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Freilaufende Hunde in Feld und Wald

Es kommt immer häufiger vor, dass einige nicht angeleinten Hunde sich für längere Zeit dem Einwirkungsbereich Ihres/Ihrer Halters/Halterin entziehen über bestellte Gemüse- und Maisäcker etc. oder quer durch den Wald jagen und Niederwild hetzen. Hier liegt eine Ordnungswidrigkeit nach dem Tierschutzgesetz vor. Zuletzt wurde wieder ein totgebissener Hase aufgefunden. Die Verwaltung appelliert an die Hundehalter/innen zum Schutz der Wildtiere darauf zu achten, dass sich ihre Hunde nicht dem Einwirkungsbereich des/der Halters/in entziehen. Insbesondere für Bodenbrüter ist ihre Deckung im Feld überlebenswichtig.