Vollzug des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung in der derzeit gültigen Fassung
hier: Einberufung einer Ersatzperson in den Ortsgemeinderat Rohrbach für die Wahlperiode 2019/24
Das Ratsmitglied Steffen Herrmann (SPD) hat sein Mandat im Ortsgemeinderat Rohrbach niedergelegt.
Gemäß § 45 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz ist eine Ersatzperson einzuberufen.
Als nächster Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl unter den noch nicht berufenen Bewerbern aus der Wahlvorschlagsliste der SPD wurde
einberufen. Herr Kühner hat das Mandat angenommen.
Hiermit erfolgt die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung.