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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 34/2023
Amtlicher Teil
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Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Herxheimam 29.10.2023

Bekanntmachung

der Wahlleiterin der Ortsgemeinde Herxheim zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis

I.

Am Sonntag, dem 29. Oktober 2023, von 8 bis 18 Uhr findet die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Herxheim und am Sonntag, dem 12. November 2023, von 8 bis 18 Uhr die etwaige Stichwahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters statt.

II.

Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 22.09.2023, 12 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung zu beantragen.

Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung erhalten.

Herxheim, 17.08.2023
In Vertretung
gez. Sven Koch
Stellv. Wahlleiter