Widmung einer sonstigen Straße
Die Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim erlässt als zuständige Behörde im Namen und im Auftrag der Ortsgemeinde Herxheim folgende
Allgemeinverfügung:
Gemäß § 36 Abs. 1 LStrG wird die Teilfläche des nachfolgend genannten Grundstücks in der Ortsgemeinde Herxheim als sonstige Straße im Sinne von § 3 Nr. 3 Buchstabe b) Doppelbuchstabe aa) LStrG (selbständiger Geh- und Radweg) dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
| Bezeichnung der Straße | Fl. Nr. | Länge | Beschränkungen |
| Geh- und Radweg | 11006 | ca. 110 m*) | Selbständiger Geh- und Radweg |
*) Befestigte Teilfläche zwischen Einmündung Speiertsgasse und Zufahrt In den Sandgärten (vgl. Übersichtsplan)
Die Widmung wird mit der öffentlichen Bekanntmachung wirksam. Die Allgemeinverfügung gilt zwei Wochen nach öffentlicher Bekanntmachung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Herxheim als bekanntgegeben. Die Verkehrsübergabe ist bereits erfolgt.
Hinweis:
Die Widmungsunterlagen können während der Öffnungszeiten (montags 8.00-18.00 Uhr, dienstags und mittwochs 8.00-12.00 Uhr, donnerstags 8.00-16.00 Uhr und freitags 8.00-12.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Zimmer 1.05, Obere Hauptstraße 2, 76863 Herxheim, eingesehen werden. Die Unterlagen sind auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Herxheim https://www.vg-herxheim.de/rathaus/oeffentliche-bekanntmachungen/ einsehbar.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Obere Hauptstraße 2, 76863 Herxheim schriftlich oder nach Maßgabe des § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes in elektronischer Form oder zur Niederschrift erhoben werden.