Die zum 15. August 2025 fälligen Steuern, Gebühren und Beiträge
| a) | Grundsteuer |
| b) | Gewerbesteuer |
| c) | Hundesteuer |
| d) | Wiederkehrende Beiträge |
sind, soweit sie nicht über diesen Zeitpunkt hinaus gestundet wurden, nunmehr sofort an die Verbandsgemeindekasse Herxheim zu überweisen, um Mahngebühren zu vermeiden. Bei ausbleibender Zahlung werden Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet.
Zur Erinnerung:
Eine Teilnahme an dem SEPA-Lastschriftverfahren ist jederzeit möglich. Das Formular hierzu kann bei der Verbandsgemeindekasse unter Tel. 07276 501-205, -206 oder -207 bzw. per E-Mail an kasse@herxheim.de angefordert werden.