Die zum 15.08.2023 fälligen Steuern, Gebühren und Beiträge
a) Grundsteuer
b) Wiederkehrender Beitrag
c) Gewerbesteuer
sind, soweit sie nicht über diesen Zeitpunkt hinaus gestundet wurden, nunmehr sofort an die Verbandsgemeindekasse Herxheim zu überweisen, um Mahnbebühren zu vermeiden. Bei ausbleibender Zahlung werden Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet.
Zur Erinnerung:
Eine Teilnahme an dem SEPA-Lastschriftverfahren ist jederzeit möglich, ein Formular hierzu kann bei der Verbandsgemeindekasse,
Tel. 501-206 od. 207, angefordert werden.