Der Ortsgemeinderat Herxheim hat in seiner Sitzung am 20.04.2021 beschlossen, den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Untere Hauptstraße 126-128“ (§ 12 BauGB) aufzustellen. Die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Untere Hauptstraße 126-128“ erfolgt im beschleunigten Verfahren (§ 13a i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Der Planbereich umfasst das Gebiet der Anwesen „Untere Hauptstraße 126/128“.
Die Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplan-Entwurfes sowie die in den Planbereich einbezogenen Grundstücke sind in dem nachstehenden Lageplan durch eine breite schwarze Linie kenntlich gemacht. Die Gesamtgröße des Gebietes beträgt ca. 0,25 ha.
Im März/April 2022 wurde eine Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie eine Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchgeführt. Über die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen hat der Ortsgemeinderat Herxheim in seiner Sitzung am 02.06.2022 beraten und beschlossen.
Der Ortsgemeinderat Herxheim hat in seiner Sitzung am 13.07.2023 dem Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zugestimmt und die Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Veröffentlichung des Entwurfs des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Untere Hauptstraße 126-128“ der Ortsgemeinde Herxheim mit den Textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Vorhaben- und Erschließungsplan erfolgt auf der Internetseite
www.vg-herxheim.de/bekanntmachungen
Die Veröffentlichung ist einsehbar in der Zeit
vom 04.09.2023 bis einschließlich 05.10.2023
Diese Bekanntmachung kann ebenfalls auf der vorgenannten Internetseite eingesehen bzw. heruntergeladen werden und ist mit den Unterlagen zusätzlich über das Zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz (www.geoportal.rlp.de) zugänglich.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass
| - | Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, |
| - | Stellungnahmen elektronisch per E-Mail (b.essert@herxheim.de) übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden können, |
| - | nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und |
| - | als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB) die Einsichtnahme in die veröffentlichten Unterlagen möglich ist. |
Die Abgabe von Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) und die Einsichtnahme in die veröffentlichten Unterlagen kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Obere Hauptstraße 2, 76863 Herxheim, Zimmer 3.01, während der üblichen Besuchszeiten (Montag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag zusätzlich von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr) nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.