Bekanntmachung
des Wahlleiters zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigen Einwohnerinnen und Einwohner und bestimmter wahlberechtigter deutscher Einwohnerinnen und Einwohner in das Wählerverzeichnis
I.
Am Sonntag, dem 10. November 2024, findet die Wahl des Beirats für Migration und Integration der Ortsgemeinde Herxheim statt.
II.
1. Wahlberechtigte ausländische Einwohnerinnen und Einwohner, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Ortsgemeinde Herxheim nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, können ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis der Ortsgemeinde Herxheim bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Wahlamt, Obere Hauptstraße 2, 76863 Herxheim bei Landau/Pfalz beantragen.
2. Aus dem Melderegister ist nicht ersichtlich, wie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben wurde. Daher können wahlberechtigte deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Staatsbürgerschaft erworben haben
a) als Spätaussiedler oder deren Familienangehörige nach § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes,
b) nach § 4 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes und ein Elternteil Ausländer oder Spätaussiedler oder dessen Familienangehöriger nach § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist,
nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden; sie können ebenfalls ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis der Ortsgemeinde Herxheim beantragen.
III.
Die nicht meldepflichtigen ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner und die deutschen Wahlberechtigen mit Migrationshintergrund können ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis
bis zum Freitag, dem 8. November 2024, 18 Uhr,
bei der Ortsgemeinde Herxheim beantragen. Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Wahlamt, Obere Hauptstraße 2, 76863 Herxheim bei Landau/Pfalz erhalten.
IV.
Die Wahl findet nicht statt, wenn keine Wahlvorschläge eingereicht oder zugelassen werden oder die Zahl der zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber insgesamt nicht die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Beirates übersteigt. Ob die Wahl stattfinden kann oder nicht, wird spätestens bis 29. Oktober 2024 bekanntgegeben.
Herxheim, 27.08.2024