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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 35/2025
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Bekanntgabe

des Landesamtes für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz über das Ergebnis der allgemeinen Vorprüfung nach § 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Die Firma Natürlich Südpfalz GmbH & Co. KG plant zur Aufsuchung und ggf. anschließender Gewinnung der bergfreien Bodenschätze Erdwärme und Lithium im Bewilligungsfeld „Insheim“ und dem Erlaubnisfeld „LiThermEx“ Feldleitungen zur Verbindung verschiedener Betriebsplätze zu errichten.

Mit Schreiben 11.04.2025 legte die Natürlich Südpfalz GmbH einen Antrag auf Durchführung einer Umweltverträglichkeitsvorprüfung für den Bauabschnitt 2 der Feldleitungstrasse im Rahmen des Projektes Löwenherz bzw. Lionheart vor. Hierbei handelt es sich um die Errichtung und Betrieb einer Rohrleitungsanlage i.S.d. UVPG Anhang 1 Nr. 19.8. Da das gesamte Feldleitungsnetz voraussichtlich eine Länge von 10 km überschreiten wird, wird für diesen Bauabschnitt bereits eine allgemeine Vorprüfung i.S.d. § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 UVPG i.V.m UVPG Anhang 1 Nr. 19.8.1 durchgeführt.

Die Behörde kommt zu dem Ergebnis, dass die Umweltauswirkungen der geplanten Feldleitungstrasse in ihrer Größe, Ausdehnung und Wirkintensität nicht als erheblich zu bewerten sind. Diese Einschätzung berücksichtigt insbesondere die technische Ausführung aber auch, dass Auswirkungen während der Errichtungsphase temporär auftreten und anschließend der Betrieb nahezu ohne Auswirkungen stattfindet.

Eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht nicht.

Gemäß § 5 Abs. 3 UVPG sind diese Feststellungen nicht selbständig anfechtbar.

Mainz, den 21.08.2025
Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz