Die Eignungsprüfung nach §14 Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist einer der ersten Schritte, welcher zu Beginn und zur Aufstellung eines kommunalen Wärmeplans auf die Verbandsgemeinde Herxheim zukommt.
Das Ziel der Eignungsprüfung ist, Teilgebiete innerhalb einer Kommune zu identifizieren, welche „verkürzt“ und somit ohne tiefere Betrachtung behandelt werden können. Dafür wird die Kommune, nach dem Gesetz, in einem sehr frühen Stadium der Planung, unter Zuhilfenahme von lokalem Fachwissen der Kommune, der Gemeindewerke sowie dem beauftragten Dienstleister zur Erstellung des Wärmeplans analysiert.
Daraus entsteht ein erster Entwurf zur Gebietseinteilung, der sogenannten Teilgebiete. Dieser Entwurf kann sich, unter Umständen, im weiteren Verlauf der Wärmeplanung und v.a. unter Berücksichtigung der vorliegenden energetischen Bestandssituation der Gebäude, noch verändern, sodass der heutige Stand der Teilgebiete im weiteren Verlauf der Planung angepasst werden muss. Der Entwurf der Gebietseinteilung kann auf der Website der Verbandsgemeinde Herxheim unter folgendem Link eingesehen werden:
Die Verbandsgemeinde Herxheim hat nun, nach Start der kommunalen Wärmeplanung, die Einteilung der Kommune in vorläufige Teilgebiete erarbeitet und diese auf ihre Eignung geprüft. Aus dieser eigentlichen Eignungsprüfung ergibt sich, dass für alle Teilgebiete eine "normale" und nicht verkürzte Wärmeplanung durchgeführt wird. Dadurch kommt allen Teilgebieten eine genaue Betrachtung auf Ebene der kommunalen Wärmeplanung zuteil, sodass Bestands- und Potenzialanalyse in vollem Umfang über alle Teilgebiete erfolgen, um eine bestmögliche Ausgangslage für die Entwicklung des Zielszenarios zu ermöglichen. Dies dient vor allem auch der Transparenz und der Gleichbehandlung aller Teilgebiete auf der Gemarkung der Verbandsgemeinde Herxheim.
Die kommunale Wärmeplanung dient der Kommune als Hilfestellung bzw. Handlungsleitfaden um die große Hürde der Wärmeversorgung durch erneuerbare Energieträger bis zum Jahre 2040 anzugehen. Eine konkrete Aussage, welche Heizungsversorgungs-Art in den kommenden Jahren für die Bürger*innen, je nach Lage des eigenen Wohnsitzes, zur Verfügung steht, geht aus der kommunalen Wärmeplanung jedoch nicht hervor. Der Wärmeplan gibt der Kommune Wege, Zahlen sowie Handlungsempfehlungen in Form von Maßnahmen an die Hand, jedoch geht aus der Wärmeplanung, als informelle Planung, keine Pflicht (s. §27 WPG) hervor, Wärme- oder ggfs. auch Wasserstoffnetze tatsächlich umzusetzen. Dies muss nach der abgeschlossenen Wärmeplanung im Einzelfall nochmals detailliert geprüft werden. Die Kommune bekommt durch den Wärmeplan ein abgestimmtes Zielszenario mit Annahmen zum Wärmebedarf bis 2040 sowie einem Maßnahmenkatalog mit konkreten Maßnahmen zur Umsetzung des Ziels an die Hand.
| Verwendete Daten zur Durchführung der Eignungsprüfung: | |
| - | Lokales Fachwissen aus dem Bauverwaltung, insb. der Stadtplanung |
| - | Lokales Fachwissen aus der Verwaltung und dem Klimaschutz |
| - | Zuhilfenahme von ALKIS Daten der Verbandsgemeinde Herxheim |
| - | Fachwissen / Expertise des beauftragten Dienstleisters zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung |
| Nr. | Name Teilgebiet |
| 1 | Herxheimweyher |
| 2 | Herxheim Landwirtschaft und Gewerbe Ost |
| 3 | Herxheim Zentrum Süd |
| 4 | Herxheim Schulzentrum |
| 5 | Herxheim Gewerbegebiet Süd |
| 6 | Herxheim Zentrum Ortskern |
| 7 | Herxheim Nord-Ost |
| 8 | Herxheim Nord-West |
| 9 | Herxheim Landwirtschaft und Gewerbe Nord |
| 10 | Herxheim Gewerbegebiet West |
| 11 | Hayna |
| 12 | Rohrbach Gewerbegebiet |
| 13 | Rohrbach Wohngebiet |
| 14 | Insheim Ortskern |
| 15 | Insheim Neubaugebiete |
| 16 | Kalkofen |
| 17 | Kieseläcker II |