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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 35/2026
Amtlicher Teil
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Bekanntgabe

des Landesamtes für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) über das Ergebnis der allgemeinen Vorprüfung nach § 7 UVPG

Die Natürlich Südpfalz GmbH & Co. KG beabsichtigt zur Aufsuchung und ggf. anschließender Gewinnung der bergfreien Bodenschätze Erdwärme und Lithium am Projektstandort „Hasenberg“ auf dem Gebiet der Gemeinde Insheim, im Bewilligungsfeld „Landau Süd“ bis zu sechs Tiefbohrungen abzuteufen.

Zur Feststellung, ob für die jeweilige geplante Tiefbohrung die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, war vom Landesamt für Geologie und Bergbau als zuständige Genehmigungsbehörde jeweils eine Vorprüfung nach den Vorschriften des UVPG durchzuführen.

Am 02.02.2026 legte die Natürlich Südpfalz GmbH & Co. KG Anträge auf Durchführung einer allgemeinen UVP-Vorprüfung für die sechs geplanten Tiefbohrungen vor.

Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 UVPG i.V.m. § 1 Satz 1 Nr. 10a UVP-V Bergbau ist für jede der sechs beantragten Bohrungen eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen.

Die Behörde kommt zu dem Ergebnis, dass die Umweltauswirkungen der geplanten Tiefbohrungen in ihrer Größe, Ausdehnung und Wirkintensität nicht als erheblich zu bewerten sind. Durch die Umsetzung der geplanten Vorhaben sind keine erheblich nachteiligen Auswirkungen auf die in Anlage 3 des UVPG genannten Kriterien und insbesondere die Schutzgüter zu erwarten.

Eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht nicht.

Diese Feststellung ist gemäß § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.

Mainz, 21.08.2026