Das Bild zeigt von links nach rechts: Christian Sommer, Udo Baumgartner, Hans-Joachim Bernstein.
Am 18. August 2026 wurde der langjährige Schiedsmann der Verbandsgemeinde Herxheim, Hans-Joachim Bernstein, verabschiedet. Im Rahmen einer kleinen Feierstunde sprach Direktorin des Amtsgerichts Michaela Winstel Dank und Anerkennung aus und überreichte Herrn Bernstein die Dankurkunde des Landes.
Hans-Joachim Bernstein war seit September 2012 als Schiedsmann der Verbandsgemeinde Herxheim tätig und hat in dieser Zeit sein Amt mit großem Engagement und stets mit Augenmerk für die Belange der Beteiligten ausgefüllt. Herr Bernstein hat sich überdies in der örtlichen Bezirksvereinigung des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. engagiert. Bürgermeister Christian Sommer dankte Herrn Bernstein im Namen der Gebietskörperschaft. Der Landesvorstand des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. in Rheinland-Pfalz, vertreten durch Günter März, Schiedsmann in Offenbach, verabschiedete Herrn Bernstein mit persönlichen Worten.
Gleichzeitig wurde der neue Schiedsmann der Verbandsgemeinde Herxheim, Udo Baumgartner, in sein Amt eingeführt.
Im Rahmen der Feierstunde hob Frau Winstel die Bedeutung der Schiedspersonen bei der außergerichtlichen Streitschlichtung hervor.
Schiedspersonen werden auf dem Gebiet des Strafrechts (Hausfriedensbruch, Beleidigung, Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung) tätig. Bei diesen Delikten ist eine Privatklageerhebung erst möglich, wenn ein vor einer Schiedsperson durchgeführter Sühneversuch erfolglos geblieben ist.
Häufiger werden Schiedspersonen jedoch mit zivilrechtlichen Streitigkeiten befasst. Hier geht es oft um Auseinandersetzungen zwischen Nachbarn, wegen Ehrverletzungen, Konflikten zwischen Mietern und Vermietern und Streitigkeiten mit familienrechtlichem Bezug. Die Arbeit der Schiedspersonen gerade im zivilrechtlichen Bereich ist nicht zu unterschätzen, weil sie die Gerichte von Bagatellstreitigkeiten entlasten. Eine einvernehmliche Regelung ist zudem besser und dient mehr dem Rechtsfrieden als eine streitige Entscheidung durch Urteil.“