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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 36/2023
Amtlicher Teil
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Wahlbekanntmachung

I.

Am Donnerstag, 16.11.2023 finden die Wahlen zum Jugendparlament der Ortsgemeinde Herxheim-Hayna statt.

Wahlberechtigt und wählbar sind alle Einwohner*innen, die am

Wahltag das 13., aber noch nicht das 20. Lebensjahr vollendet haben, in der Ortsgemeinde Herxheim oder dem Ortsbezirk Hayna mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und nicht vom Wahlrecht nach § 2 Kommunalwahlgesetz Rheinland-Pfalz ausgeschlossen sind.

II.

Die Wahl zum Jugendparlament wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl ohne das Recht der Stimmenhäufung mit amtlich hergestellten Stimmzetteln durchgeführt. Die Wählerin / der Wähler kennzeichnet durch ein Kreuz oder auf andere Weise eindeutig die Personen, die sie / er wählen will. Sie / er kann höchstens 12 Stimmen abgeben.

III.

Die Wahlberechtigten können nur persönlich und nur einmal ihre Stimme abgeben. Eine Vertretung ist unzulässig.

Die Wahlberechtigten erhalten bis spätestens 06. November 2023 eine Wahlbenachrichtigung. Gleichzeitig erhalten sie als Briefwahlunterlagen einen Wahlschein, einen Stimmzettel, einen Wahlumschlag und eine Information über die Möglichkeit der Stimmabgabe sowie ein Antwortkuvert.

IV.

Die Stimmabgabe per Urnenwahl findet am 16. November 2023 im Pamina-Schulzentrum, im Foyer vor der Aula, Südring 11, 76863 Herxheim in der Zeit von

9.20 Uhr bis 12.00 Uhr und

13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

statt.

Im Falle der Briefwahl muss der Wahlbrief spätestens bis zum Schluss der Wahlzeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung eingegangen sein. Wahlbriefe können bis zu diesem Zeitpunkt auch im Rathaus, Obere Hauptstraße 2, 76863 Herxheim abgegeben werden.

Verspätet eingehende Wahlbriefe werden zurückgewiesen und nicht mehr berücksichtigt. Sie werden nach Feststellung des Wahlergebnisses ungeöffnet vernichtet.

Im Falle der Urnenwahl erhält der Wahlberechtigte einen amtlichen Stimmzettel. Sodann begibt er sich in eine Wahlkabine, wählt und faltet den Stimmzettel so, dass die Stimmabgabe von außen nicht erkennbar ist. Danach geht er an den Tisch des Wahlvorstandes und wirft den Stimmzettel, sobald der Wahlvorstand dies gestattet, in die Wahlurne.

Sollte ein Wahlberechtigter sowohl an der Urnenwahl als auch an der Briefwahl teilgenommen haben, wird der Wahlbrief zurückgewiesen und nach Feststellung des Wahlergebnisses ungeöffnet vernichtet.

V.

Wahlhandlung und Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich.

Die Ermittlung des Wahlergebnisses erfolgt am 16. November 2023, ab 18.00 Uhr im Rathaus, Zimmer E.10 (Ratssaal), Obere Hauptstraße 2, 76863 Herxheim.

Herxheim, den 08.09.2023
gez.
Hedi Braun
Ortsbürgermeisterin und Wahlleiterin