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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 37/2022
Amtlicher Teil
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Verkehrsbeeinträchtigungen

wegen der Kirchweihe vom 30.09. – 04.10.2022

Die Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim hat als zuständige Straßenverkehrsbehörde folgende verkehrsbehördliche Anordnung im Zusammenhange mit der Durchführung der Kerwe erlassen:

Die Hauptstraße (L 542), wird von der Einmündung Feldstraße bis zur Einmündung Im Geiersching während der Veranstaltung für Fahrzeuge aller Art gesperrt.

Die Umleitung – für den Verkehr bis 3,5t- erfolgt über die Feldstraße - Kapellenweg – Lachenweg bzw. Im Geiersching – Friedhofstraße – Kreuzstraße. Die Friedhofstraße und der Kapellenweg werden für die Dauer der Veranstaltung als Einbahnstraßen ausgewiesen.

Der Schwerlastverkehr wird über die Ortsrandstraße Süd-West auf die A65 bzw. über Hatzenbühl umgeleitet.

Die Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim als Straßenverkehrsbehörde bittet die Anwohner und Verkehrsteilnehmer für die mit der Sperrung verbundenen Behinderungen während der Veranstaltung um Verständnis.