Titel Logo
Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 37/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum

67433 Neustadt a.d.W., 07.09.2023

DLR Rheinpfalz

Konrad-Adenauer-Str. 35

Abteilung Landentwicklung und Ländliche Bodenordnung

Telefon: 06321/671-0

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Horbachtal

Telefax: 06321/671-1250

Aktenzeichen: 41286-HA5.1.

E-Mail:

Internet: www.dlr.rlp.de

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Horbachtal

Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin

über die Ergebnisse der Wertermittlung

gemäß § 32 Satz 2 Flurbereinigungsgesetz

Im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Horbachtal, Landkreis Südliche Weinstraße liegen die Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung am

Mittwoch, 11. Oktober 2023 in der Zeit von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

im Bürgerhaus, Bahnhofstraße 8, 76889 Barbelroth

zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.

Zu der vorstehend angegebenen Zeit werden Bedienstete des DLR Rheinpfalz zur Aufklärung und Erläuterung anwesend sein.

Der Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Satz 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794) wird festgesetzt auf

Mittwoch, 11. Oktober 2023, um 14.00 Uhr

im Bürgerhaus, Bahnhofstraße 8, 76889 Barbelroth,

zu dem die Beteiligten hiermit geladen werden. In diesem Termin werden die Ergebnisse der Wertermittlung im Einzelnen erläutert.

Jedem Beteiligten wird außerdem ein Auszug aus dem Nachweis des Alten Bestandes zugestellt, der seine zum Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Horbachtal zugezogenen Grundstücke mit Wertermittlungsergebnissen enthält.

Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung können von den Beteiligten in diesem Anhörungs- und Erläuterungstermin oder schriftlich bis zum 26. Oktober 2023 erhoben werden. Nach Behebung begründeter Einwendungen werden die Ergebnisse der Wertermittlung als verbindlich festgestellt.

Die Beteiligten werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ergebnisse der Wertermittlung die verbindliche Grundlage für die Berechnung des Abfindungsanspruches, der Land- und Geldabfindung und der Geld- und Sachbeiträge bilden, nachdem die Feststellung der Wertermittlung unanfechtbar geworden ist. Es ist daher Sache der Beteiligten, nicht nur die Richtigkeit der Wertermittlung ihrer eigenen Grundstücke, sondern die Ergebnisse der Wertermittlung des gesamten Verfahrensgebietes nachzuprüfen, da jeder Teilnehmer damit rechnen muss, dass ihm Grundstücke in einer Lage zugeteilt werden, in der er keinen Vorbesitz hat. Zu diesem Zweck sind die Beteiligten berechtigt, die Wertermittlungsunterlagen des gesamten Verfahrensgebietes einzusehen.

Lässt ein Beteiligter sich durch einen Bevollmächtigten vertreten, so muss dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum eine ordnungsgemäße Vollmacht vorgelegt werden. Die Unterschrift des Vollmachtgebers muss von einer dienstsiegelführenden Stelle (z.B. Verbandsgemeindeverwaltung oder Ortsbürgermeister) beglaubigt sein.

Vollmachtsvordrucke können beim DLR Rheinpfalz, Konrad-Adenauer-Str. 35, 67433 Neustadt a.d.W. angefordert werden bzw. stehen im Internet unter https://www.landentwicklung.rlp.de/Landentwicklung/Verfahren/DLR-Rheinpfalz/V41286 unter Nr. 10 „Formulare und Merkblätter“ zum Download und Ausdrucken zur Verfügung.

Im Auftrag
gez. Knut Bauer
Abteilungsleiter