Der Ortsgemeinderat Herxheim hat in seiner Sitzung am 20.04.2023 beschlossen, für den Bereich zwischen dem Anwesen „Langgasser Weg 17“ und dem Anwesen „Am Bildstöckel 34“ den am 24.11.1961 als Satzung beschlossenen und am 02.12.1961 im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Herxheim öffentlich bekannt gemachten Bebauungsplan „Nord-West“ zu ändern (10. Änderung). Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Änderungsbereich umfasst das Gebiet zwischen den Anwesen „Langgasser Weg 17“ und „Am Bildstöckel 34“. Der Änderungsbereich und die einbezogenen Grundstücke sind in dem beiliegenden Lageplan mit einer breiten schwarzen Linie kenntlich gemacht.
Es ist insbesondere vorgesehen, die Möglichkeit zur Errichtung von Einfamilienhäusern auf den rückwärtigen Grundstücksteilen zu schaffen.
Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Die Öffentlichkeit kann sich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Rathaus, Zimmer 3.01, während der üblichen Öffnungszeiten (Montag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag zusätzlich von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr) über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich bis zum 29.09.2023 zur Planung äußern.
Die Unterlagen können auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde Herxheim unter dem Link www.vg-herxheim.de/bekanntmachungen eingesehen bzw. heruntergeladen werden.
Herxheim, 05.09.2023