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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 37/2024
Amtlicher Teil
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Konstituierende Sitzung des des Ortsgemeinderates Herxheim vom 27.08.2024

V.l.n.r.: Ortsvorsteher Markus Dudenhöffer, Beigeordnete Karin Roth, Ortsbürgermeister Sven Koch, Erster Ortsbeigeordneter Hans Müller und Beigeordnete Maria Eichenlaub.

Am 27. August 2024 fand in der Elmar-Weiller-Festhalle in Herxheim die konstituierende Sitzung des neu gewählten Ortsgemeinderates Herxheim statt. Zu Beginn begrüßte Ortsbürgermeister Sven Koch die 28 Ratsmitglieder und gratulierte ihnen zur erfolgreichen Wahl in das Gremium. In seiner Eröffnungsrede betonte er, dass der Rat die demokratisch gewählte Vertretung der rund 11.000 Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde sei. Er unterstrich, dass der Gemeinderat künftig wichtige Entscheidungen für die Weiterentwicklung Herxheims treffen werde.

Sven Koch wies zudem auf die zentrale Bedeutung der demokratischen Prinzipien hin, die im Rat gelebt werden. „Meinungsfreiheit ist ein wichtiger Bestandteil unseres demokratischen Prozesses“, so Koch. Er ermutigte die Ratsmitglieder, in den inhaltlichen Debatten offen und auch kontrovers zu diskutieren. Am Ende, so Koch, gelte es jedoch, die Entscheidungen des Rates zu respektieren und Mehrheitsbeschlüsse zu akzeptieren.

Ehrungen des Gemeinde- und Städtebundes:

Ein besonderer Moment der Sitzung war die Ehrung von Tobias Herzenstiel und Hans Müller für ihr jahrzehntelanges Engagement in den kommunalen Gremien. Herzenstiel wurde für 20 Jahre, Müller für beeindruckende 29 Jahre kommunalpolitischer Arbeit ausgezeichnet. Beide erhielten eine Urkunde des Gemeinde- und Städtebundes, die ihr langjähriges Engagement und ihren Einsatz für die Gemeinde Herxheim würdigte.

Ernennung des Ortsbürgermeisters

Da die Wahl des Ortsbürgermeisters am 9. Juni 2024 stattgefunden hatte und Sven Koch daraus als Wahlsieger hervorging, war es an Hans Müller, dem Ersten Beigeordneten, in dieser ersten Sitzung die offizielle Ernennung von Sven Koch zum Ortsbürgermeister vorzunehmen.

Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt

Im weiteren Verlauf der Sitzung fanden die Wahlen der Beigeordneten der Ortsgemeinde statt. Der Gemeinderat beschloss, dass Herxheim weiterhin drei Beigeordnete haben soll.

Für die Wahl des Ersten Ortsbeigeordneten wurde Hans Müller mit 25 Ja- und 3 Nein-Stimmen ins Amt wiedergewählt

Als weiterer (2.) Beigeordnete wurde Maria Eichenlaub mit 23 Ja- und 5 Nein-Stimmen wiedergewählt.

Als weitere (3.) Beigeordnete wurden Karin Roth und Gerd Müller vorgeschlagen. Im ersten Wahlgang wurde Karin Roth mit 21 Stimmen wiedergewählt. Gerd Müller erhielt 7 Stimmen.

Alle Beigeordneten haben die Wahl angenommen und wurden anschließend von Ortsbürgermeister Sven Koch ernannt.

Übertragung der Geschäftsbereiche

Nach der erfolgreichen Wahl und Ernennung der Beigeordneten übertrug Ortsbürgermeister Sven Koch den Beigeordneten ihre jeweiligen Geschäftsbereiche.

Demnach wird Hans Müller als Erster Beigeordneter folgende Aufgabenbereiche übertragen:

Landwirtschaft und Weinbau mit Wirtschaftswegebau und Unterhaltung

Grundstücksverkehr landwirtschaftlicher Flächen

Forstwirtschaft

Umweltschutz

Landespflege (Flurgehölz und Biotopvernetzung)

Biodiversität „Herxheim blüht“

Grünanlagen, Straßenbegleitgrün und Plätze

Friedhöfe

Verbunden hiermit ist der Vorsitz im Land- Forstwirtschaft- und Umweltausschuss sowie im Arbeitskreis „Herxheim blüht“

Maria Eichenlaub wird als weitere (2.) Beigeordnetedie Themenfelder

Kindertagesstätten (ausgenommen investive Baumaßnahmen)

Spielplätze

Jugendparlament

Gemeindliche Sport- und Freizeitanlagen

Vereinsheim „Milchzentrale“ und Grillhütte

bearbeiten.

Verbunden ist hiermit der Vorsitz des Kultur-, Jugend- und Sportausschusses Karin Roth, die weitere (3.) Beigeordnete wird wie bisher die Aufgabenfelder

Seniorenarbeit und Haus der Begegnung

Inklusion (Behindertenbeauftragte)

Barrierefreie Infrastruktur

Richard-Flick-Stiftung

Gleichstellung

Soziale Angelegenheiten

begleiten.

Verbunden ist hiermit der Vorsitz des Ausschusses für das Altenzentrum St. Josef, Senioren und Soziales

Beschlossen wurde in der konstituierenden Sitzung zudem

eine neue Geschäftsordnung für die Wahlperiode 2024/2029

die Neufassung der Hauptsatzung

die Neufassung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Gemeindewerke Herxheim, Betriebszweige Elektrizitätsversorgung und Waldfreibad

die Neufassung der Satzung für das Altenzentrum "St. Josef" der Ortsgemeinde Herxheim

Festsetzung der Aufwandsentschädigung für kommunale Ehrenämter

Der Ortsgemeinderat beschloss einstimmig,

1.

die Aufwandsentschädigung für Mitglieder und Hilfskräfte der Wahl- und Abstimmungsvorstände bei Kommunalwahlen, Landtagswahlen Bundestagswahlen und Europawahlen sowie vergleichbarer Abstimmungen (z. B. Bürgerentscheid) wird auf mind. 35,00 € pro Tag festzusetzen, soweit durch andere Vorschriften kein höherer Satz geregelt ist. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, im Bedarfsfall eine höhere Aufwandsentschädigung festzusetzen.

2.

den Beisitzern der Wahlausschüsse keine Aufwandsentschädigung zu gewähren

3.

die Aufwandsentschädigung für die / den Beauftragte/n für die Belange behinderter Personen pauschal auf 200,00 € pro Monat festzusetzen

4.

die Aufwandsentschädigung für sonstige Ehrenamtliche auf 12,00 € pro Stunde festzusetzen. Der Ortsbürgermeister kann bei Bedarf individuelle Pauschalen festsetzen.

Änderung der Investitionskostensätze für das Altenzentrum St. Josef

Der Ortsgemeinderat Herxheim beschloss einstimmig, für das gesamte Altenzentrum St. Josef die in nachfolgender Tabelle genannten gesondert berechenbaren Investitionskosten nach § 82 Abs. 4 SGB XI:

Die entsprechende Vereinbarung mit dem Träger der Sozialhilfe gemäß § 76a Abs. 3 SGB XII wurde genehmigt.

Bildung eines Beirates für Migration und Integration

Einstimmig beschlossen wurde die Satzung über den Beirat für Migration und Integration. Zudem wurde der Wahltermin auf den 10. November 2024 festgesetzt.

Städtebauförderung;

Auftragsvergabe städtebauliche Planung Hauptstraße

Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig, das Vergabeverfahren für die Städtebauliche Planung „Hauptstraße“ entsprechend dem ISEK und einzuleiten und beauftragt die Verwaltung an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

Bauanträge und Bauvoranfragen;

Der Ortsgemeinderat beschloss einstimmig, das Einvernehmen zu

dem Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport in 2. Reihe, Siedlungsstraße 11A, mit den Abweichungen zu erteilen

das Einvernehmen zu der Bauvoranfrage zum Rückbau einer Halle und Neubau eines Einfamilienwohnhauses in 2. Reihe auf dem Grundstück, Eisenbahnstraße 31A zu erteilen, da sich die geplante Bebauung in die nähere Umgebung einfügt.

Bausubstanz Gebäude Offenbacher Straße 5

Beschlossen wurde zudem, das Gebäude „Offenbacher Straße 5“ als sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz i.S. des § 105 GEG einzustufen.