Vollzug des Kommunalwahlgesetzes Rheinland-Pfalz und der Kommunalwahlordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung
hier: Einberufung von Ersatzpersonen in den Verbandsgemeinderat Herxheim für die Wahlperiode 2024/29
Mit Ernennung zum Beigeordneten der Verbandsgemeinde Hexheim hat Herr Nordén ben Hassan sein Mandat als Ratsmitglied niedergelegt. Gemäß § 45 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz ist eine Ersatzperson einzuberufen.
Als nächste Bewerberin mit der höchsten Stimmenzahl unter den noch nicht berufenen Bewerbern aus der Wahlvorschlagsliste der Freien Wählergruppe (FWG) wurde Nicole Grischy einberufen. Sie hat das Mandat nicht angenommen. Alsdann wurde der nächste Bewerber Michael Bullinger einberufen. Auch er hat das Mandat nicht angenommen.
Als nächster Bewerber wurde
Ernst Reichold
einberufen. Herr Reichold hat das Mandat angenommen.
Hiermit erfolgt die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung.