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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 37/2026
Amtlicher Teil
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Hundeverbot

auf dem Friedhof Rohrbach

Die Friedhofsverwaltung weist darauf hin: Das Mitführen von Hunden auf dem Friedhof Rohrbach ist gemäß § 5 Abs. 3 g) der Friedhofssatzung untersagt (ausgenommen Blindenhunde).

Aktuell kam es vermehrt zu Schäden durch Hunde (Wühlen, Urinieren auf Friedhofsanlage).

Wir bitten alle Besucherinnen und Besucher, diese Regelung zu beachten und den Frieden des Ortes zu wahren.